Formlose Einladung für Visum zur Heirat mit einer Russin

4 Antworten

Hallo,

für eine solche Heirat habe ich folgendes gelesen :

Russische Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum. Ein Visum zum Ehegattennachzug bedarf immer der Zustimmung der Ausländerbehörde des künftigen Wohnorts in Deutschland. Die Bearbeitungsdauer kann durchaus mehrere Wochen bis Monate betragen kann. Der Visumantrag muss stets persönlich im Generalkonsulat/in der Botschaft gestellt werden, damit ein kurzes Gespräch mit dem Antragsteller/der Antragstellerin geführt werden kann.

Ich zitiere im Weiteren aus den Bestimmungen des deutschen Konsularabteilung/Botschaft:

Alle Urkunden oder Bescheinigungen müssen im Original und mit zwei einfachen Kopien vorgelegt werden. Russische Urkunden müssen auf dem Original mit einer Apostille versehen sein.

Sollten Sie nicht wissen, welche Behörde die Echtheit der Urkunde in Form der Apostille bestätigt, können Sie sich an die Behörde wenden, die das Dokument ausgestellt hat.

Fremdsprachige Unterlagen einschließlich Apostille müssen von einem beeidigten (lizensierten) Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

1. Auslandspass und zwei Kopien der Seiten mit den persönlichen Daten sowie aller Seiten mit Eintragungen,

2. Inlandspass und zwei Kopien der Seiten mit den persönlichen Daten und der Seite mit der Anmeldung am Wohnsitz,

3. zwei vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (auf der Homepage des Generalkonsulats/Botschafts oder kostenlos in der Visastelle erhältlich) mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto für das Visum.

4. Heiratsurkunde im Original sowie mit zwei Kopien,

5. zwei Kopien des Personalausweises oder Reisepasses Ihrer Bezugsperson in Deutschland,

6. zwei Kopien der Meldebescheinigung Ihrer Bezugsperson,

7. Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen mindestens der Stufe „A1" im Original sowie mit zwei Kopien. Anerkennungsfähig sind sämtliche Sprachzeugnisse, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß des Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen. Im Amtsbezirk des Generalkonsulats erfüllen derzeit ausschließlich die Goethe-Sprachlernzentren in Nowosibirsk, Akademgorodok, Barnaul, Tomsk, Omsk, Kemerowo und Krasnojarsk mit dem Zertifikat über die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch 1" die Anforderungen nach ALTE.

8. Bearbeitungsgebühr: 60,- Euro in Russischen Rubeln, abhängig vom Umtauschkurs. Für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen sowie von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern entfällt die Bearbeitungsgebühr.

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt „Hinweise zum Visumsantragsverfahren". Unvollständig ausgefüllte Visumanträge oder unvollständige Antragsunterlagen werden grundsätzlich nicht zur Bearbeitung entgegen genommen. Bestehen Sie trotz Unvollständigkeit auf Antragsabgabe, müssen Sie mit der Ablehnung Ihres Visumantrags rechnen. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

  • ZITATENDE -

Die Anforderungen sind zwar nicht zu unterschätzen, aber mit einiger Genauigkeit und Ausdauer natürlich erreichbar.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Mit freundlichen Grüßen

Quelle : Daniel Hesterberg Rechtsanwalt HSV Rechtsanwälte

Gruß, Emmy

formlos heisst,dass da nix besonderes drin stehn muß,bis auf dass du sie einlädtst, also zb ,ich lade ein.....

Eine formlose Einladung ist, wie der Name schon sagt, formlos. Deshalb gibt es dafür kaum Muster.

Schreib ihr einfach, daß du sie nach Deutschland einlädst um sie zu heiraten.

Die Einladungs- und Verpflichtungserklärung erhalten Sie generell bei der Ausländerbehörde, die für den Wohnort des Gastgebers zuständig ist. Bei der Stadt Heilbronn wurde diese Aufgabe auf die Bürgerämter übertragen. In der Verpflichtungserklärung wird Ihre Bonität bescheinigt und Ihre Unterschrift unter der Verpflichtungserklärung beglaubigt. Eine Entscheidung über den Besuch selbst ist ....http://www.heilbronn.de/bue_rat/virtuell/einwohner/einladung/