Forderungsausfall beim Factoring

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Um die Frage zu beantworten - es muss schon bei (eher vor) Vertragsabschluss feststehen, ob man echtes Factoring (= mit Übernahme der Delkrederefunktion) oder unechtes Factoring (= ohne Übernahme der Delkrederefunktion) macht. Ohne die Delkrederefunktion wird der Ausfall vom Factor natürlich nicht übernommen. In Deutschland ist die übliche Form allerdings "echtes Factoring" mit Delkrederefunktion, da unechtes Factoring als Darlehensfunktion gesehen wird, bei dem es erhebliche rechtliche Probleme (bei verl. Eigentumsvorb. des Vorlieferanten; Sittenwidrigkeit) geben kann.

Viele Grüße

AFG

Hallo,

beim echten Factoring ist diese Versicherung der Forderung "automatisch" dabei. Der Factor kauft die Forderungen des Debitors nur an, wenn diese auch durch die Warenkreditversicherung versichert sind. Die Kosten dafür sind in der Regel in der Gebühr enthalten. Wie diese sich im Detail genau zusammensetzt oder die Gebührenbestandteile heißen, wird von dem jeweiligen Factoringinstitut definiert. Es kann also z.B. von Gebühren die Rede sein, von Provisionen o.ä. Wichtig ist, dass das Ausfallrisiko damit abgedeckt ist. Das heißt also, wenn ein Unternehmen einen Factoringvertrag abschließt ist ein möglicher Forderungausfall für den Factoringkunden abgedeckt, das Risiko liegt dann beim Factor.

Hier ist das auch ganz gut erklärt: http://www.vantargis-factoring.de/funktionsweise.458/

Viele Grüße

Factoring beschreibt den laufenden Ankauf von kurz- bis mittelfristigen Geldforderungen gegen einen Drittschuldner aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch ein Kreditinstitut oder ein spezielles Finanzierungsinstitut (Factor, Factoringinstitut). Das Factoringinstitut stellt dem verkaufenden Unternehmen sofort Liquidität zur Verfügung und übernimmt in der Regel das Adressenausfallrisiko und die Verwaltung der Forderungen (Fakturierung, Buchführung, Inkasso, Mahnwesen). Die Art der Forderungsabtretung kann still oder offen sein.

Vorteile für den Factorkunden:

  • Wegfall der Verwaltungsarbeit
  • Verbesserung der Bilanzstruktur
  • keine Verluste aus möglicher Insolvenz

Nachteil:

  • sehr teuer

Danke für deine Antwort, aramis, jedoch beantwortet sie nicht meine Frage...

Was passiert denn bei Forderungsausfall, wenn ich keine Delkredereprovision gezahlt habe? Oder ist diese Delkredereprovision Pflicht bei einem Factoringvertrag?

@Wonderwoman91

Ja, die ist Bestandteil des Vertrages und somit Pflicht.

@aramis2907

Okay, danke :-) Also zahlt man beim Factoring die Zinsen, die Factoringprovision und zur Absicherung bei Forderungsausfall noch eine Delkredereprovision.