Macht es Sinn bei einer Forderung eines Inkasso-Büros zu widersprechen?

3 Antworten

Ich würde gerne die Forderung anfechten.

Du kannst die Inkassokosten anfechten, da diese weder zweckdienlich noch erforderlich waren.

Du schuldest, egal wie du es drehst und wendest, die Hauptforderung und die Rücklastschriftgebühren (3,65 € oder mehr, wenn mehr nachgewiesen wird), da du verpflichtet bist, wenn du mit EC-Karte zahlst eine ausreichende Deckung deines Kontos zu gewährleisten. Wenn es eine Adressauskunft bei deiner Bank gab, musst du auch diese ebenfalls bezahlen (max. 15,- €).

Außerdem, ist ein Inkassoverfahren ohne Mahnung überhaupt zulässig

In diesem Fall tritt der Verzug durch die Rücklastschrift selbst ein. Eine Mahnung ist dann entbehrlich.

Hast du denn am 1.10. eingekauft oder nicht? Wenn ja, musst du zwingend die Hauptforderung bezahlen. Das ist mal klar.

Hinsichtlich der übrigen Gebühren kann es kompliziert werden. Der eigentliche Schadensverursacher ist der Dieb der EC-Karte. Dass erst am 5.10. abgebucht wurde, könnte zwar auch darauf hindeuten, dass die sich einfach zu viel Zeit gelassen haben, aber da war auch ein Wochenende dazwischen.

Die zentrale Frage ist dann nur noch, ob sich das Inkasso das Geld vom Dieb wiederholen muss oder ob du es dir dort wiederholen musst. Ich würde das Inkasso dann erst mal aufklären, nachdem ich die Hauptforderung überwiesen habe, sowie vorwerfen, dass ich nichts dafür kann, dass die sich so viele Tage Zeit gelassen haben mit der Abbuchung vom Konto und dass die Karte am Montag dann gestohlen wurde. Dass sie sich doch bitte an die Polizei wenden sollen und sich das Geld vom Dieb, sobald er ermittelt wurde, wiederholen sollen. Dann würde ich mal abwarten, wie sie reagieren. vermutlich werden sie wilde Begründungen liefern, warum man doch zahlen muss.

Den Einkauf bei Rewe hast du ja anscheinend getätigt und hast mit Karte bezahlt, obwohl dein Konto nicht gedeckt war.

Damit musst du den Kaufpreis zzgl. Rücklastschriftgebühr und Adressermittlung zahlen. Dem Rest kannst du widersprechen. Die Inkassofirma wird zwar noch 2 Betteldrohbriefe schicken, aber die bekommen nichts.

Die Kartensperrung war erst vier Tage später. Ab dann gehen Verfügungen nicht mehr zu deinen Lasten.