Forderung von 1&1 Mail & Media GmbH (Marke WEB.DE)?

5 Antworten

Der Verweis auf das Einschreiben der Verbraucherzentrale ist schon gut. 

Mein Anwalt hatte damals ergänzt, daß nicht auf eine Kostenpflichtigkeit hingewiesen wurde, dies "überdeutlich" hervorzuheben ist.

So wurde der Eindruck erweckt, daß dies kostenlos sei. 

Drohungen mit IP Adresse sind ja albern, einfach ignorieren. 

Man sollte dann nach dem Einschreiben nur noch auf gerichtliche Mahnbescheide reagieren.

Ferner sei dies eine überraschende Klausel.nach § 305 c BGB

Wenn du in die Abofalle geraten bist, kannst du folgenden Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden (Hinweise stehen unten):

http://www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/111411A.pdf

Danach brauchst du nur noch auf gerichtliche Schreiben zu reagieren

Ein Widerspruch ist ein einfacher Brief, in den du rein schreibst "Ich widerspreche Ihrer Forderung vom ... für ..."

Dann noch datum und unterschrift dazu und vielleicht noch der Hinweis, dass du bisher keine Mahnungen oder Rechnungen erhalten hast und eine haben willst, ehe du was zahlst.

Widerspruch kannst du selbst einlegen, dafür brauchst du keinen Anwalt.
Einfach ein kurzes Schreiben wie "...hiermit widerspreche ich Ihren Forderungen vom..."  reicht.