Forderung vom Arbeitsamt nach 3 1/2 Jahren?

2 Antworten

es ist keine verjährung eingetreten wenn du zuviel bekommen hast. am montag kannst du dort hingehen und nachfragen was es denn war was du zuviel bekommen hast und das dann auch nachprüfen

nein, die verjähren nach ablauf von 3 jahren immer nur zum 31.12

also bist du noch drin

ob die forderung gerechtfertigt ist, kann ich dir eher nicht sagen, da müsste man schon umfassende informationen haben

aber verjährt ist da nichts