Forderung Finanzamt
Hallo Leute ich habe heute Post vom Finanzamt bekommen. Nachdem man festgestellt hat dass mein ehemaliger Arbeitgeber, der mittlerweile wegen Betrug verurteilt wurde, für mich keine Lohnsteuer abgeführt hat bezeichnet das Finanzamt den mir überwiesenen Lohn als Bruttolohn und fordert ich auf die Lohnsteuer, natürlich mit Säumniszuschlägen und Zinsen, nachzuzahlen. Mit einem Starfverfahren wegen Steuerhinterziehung werde ich auch noch bedroht. Wer kann mir hier den goldenen Tip geben??
9 Antworten
Tja, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die Hälfte der Antworter geht anscheinend davon aus, dass Dir keine Steuer vom Lohn abgezogen wurde.
Wenn Deine Darstellung (Steuer wurde vom Lohn abgezogen, sowohl tatsächlich als auch laut Abrechnung, jedoch ohne Dein Wissen nicht ans FA abgeführt) zutrifft, ist das Vorgehen des FA eine Unverschämtheit, denn die Rechtslage ist eindeutig, allgemein bekannt (das EStG sollte auch den Azubis im FA bekannt sein) und höchstrichterlich abgesegnet.
Also erstens: Prüfe, wie lange Du noch Zeit hast für einen Widerspruch gegen den Bescheid. Notfalls heute Nacht noch in den Briefkasten des FA einwerfen.
Zweitens: Auf zum Anwalt. Ggf. zusammen mit weiteren Ex-Kollegen, die denselben Bescheid bekommen haben. Erstens wegen des Vorgehens gegen den Bescheid, zweitens würde ich eine Strafanzeige in Betracht ziehen - sofern das "Mit einem Starfverfahren wegen Steuerhinterziehung werde ich auch noch bedroht" zutrifft, obwohl Du eindeutig unschuldig bist.
Entweder Du verschweigst uns hier etwas, und hast Dich möglicherweise doch mitschuldig gemacht. Oder das FA versucht hier in einer an Betrug grenzenden Vorgehensweise, Dir Geld abzuknöpfen, das es vom ex-AG nicht eintreiben kann. In beiden Fällen brauchst Du einen Anwalt!
Zur Gesetzeslage EStG Par. 36 Abs. 2 Satz 2:
(2) Auf die Einkommensteuer werden angerechnet: ],,,] 2. die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer, [...]
Dass dies unabhängig davon gilt, ob der Arbeitgeber die abgezogene Steuer auch weitergereicht hat, hat auch der BFH schon festgestellt:
BFH-Urteil vom 8.11.1985 (VI R 238/80) BStBl. 1986 II S. 186
Ist dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung der vereinbarte Nettolohn ausgezahlt worden, so gilt die auf den Lohn entfallende Lohnsteuer auch dann als eine durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer i.S. des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht angemeldet (und damit auch nicht abgeführt) hat, sofern der Arbeitnehmer nicht weiß, daß der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht angemeldet hat.
Tja, hättest Du mein:
Zweitens: Auf zum Anwalt.
ernst genommen, hätte der Dich sicher darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch alleine nicht die Verpflichtung zur Zahlung aufhebt, Du vielmehr zusätzlich noch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen musst. Deine "Bitte um Aussetzung " sollte wohl als solcher Antrag interpretiert werden.
Warum hast du deinen Arbeitgeber nicht auch Verklagt,hat er denn Sozialabgaben Gezahlt warum sagst du nichts von Lohnabrechnungen.Nimm dir einen Anwalt,das ist besser als zu Spekulieren.
Goldener Tip: Wenn du keine Lohnsteuer bezahlt hast, hast du schwarz gearbeitet und die Forderung des Finanzamts ist berechtigt. Eine Nachzahlung + Zuschlag ist leider die Folge daraus. Sei froh, dass das Amt erstmal nur die Nachzahlung haben will und die Sache nicht gleich an den Hr. Staatsanwalt weitergeleitet hat
Nein, der Bruder hat einfach die Lohnsteuer nicht abgeführt. Das ist erst später bei einer Kontrolle rausgekommen.
hey mike wie naiv bist du bitte du hast deinen lohn bekommen und deine abrechnungen aus denen hervorgeht das du deine abgaben geleistest hast.das ist die eine seite aber zum anderen warst du der einzige angestellte oder sind mehr und dann tut euch zusammen und nen fachanwalt der die sache klären wird.so wie du es hier darstellst kans nicht wirklich sein.denn wenn der da die zahlungen unterschlagen hat bist du dafür nicht verantwortlich weil du sie eh nicht hättest abführen können.überlege mal da könnte ja auch noch die krankenkasse kommen und fordert beiträge von dir-du hast doch nur dein gehalt nach abzügen bekommen oder.dir hilft nur ein fachanwalt aber sicherlich haste keinen rechtschutz-versicherung-sind übers jahr nur wenige euros aber wie so viele da denkst man überflüssig und für was aber jeder sollte-hausrat-haftpflicht-rechtsschutz haben dann auf der sicheren seite-aber versuchs mal mit beratung online sind einige euros aber lasse dir helfen.dir kann keiner drohen es sei das du da mitgemischt hast-sorry ich sage es offen etwas stimmt nicht so richtig.schönes weekend--lieben grusss--janpi
Wenn auf deinem lohnstreifen steuern aufgeführt werden, dann lege diese dem finanzamt vor, du kannst nichts für das handeln deines chefs... du kannst nur glauben was auf dem lohnstreifen steht... und diese briefe sind oft nur vordrucke, geh einfach mit den lohnabrechnungen und dm brief zum finanzamt hin.... wenn die dann immernoch das selbe sagen, dann nehme dir einen anwalt dazu
Hi Tom,
habe den Widerspruch mit der Begründung und Hinweis auf das Urteil beim FiAmt eingeworfen. Natürlich bis heute keine Antwort, dafür letzte Woche eine Mahnung. Habe dann wiederum Widerspruch, diesmal gegen die Mahnung, mit Hinweis auf den ersten Widerspruch ( in Kopie beigelegt ) eingelegt mit der Bitte um Aussetzung bis zum Entscheid über meinen Widerspruch. Ich bin gespannt wie es weitergeht.