Forderung der Fahrschule nach 2 Jahren / Rechtsanwalt?

3 Antworten

Ja dann Sofort zum Rechtsanwalt. Wahrscheinlich hast du keinen Job und bist demnach Prozessarm. Der Anwalt wird dir sagen, wie du Prozesskostenhilfe beantragst und so der Anwalt für dich kostenfrei ist.

zahle wenn du deine angebliche Zahlung nicht nachweisen kannst, noch ist keine Verjährung eingetreten. Dein RA kostet dich nur unnötig Geld.

Während deiner Abwesenheit hast du jemanden zu beauftragen der sich um deine Post kümmert. Dann wäre es nicht soweit gekommen

Hallo

Ja, im Prinzip musst du zahlen.

Prüfe ganz genau, ob die Forderung gerechtfertigt ist. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast nimm einen eigenen Anwalt. Oft haben Fahrschulen kleinere Fehler in den Verträgen, mit denen du die Zahlung umgehen kannst. Dann kannst du den Fahrlehrer freiwillig bezahlen, wann du willst.

Wenn nicht lohnt sich das finanziell nicht, dann prüfe die geforderten Anwaltskosten genau. Die kannst du auch noch drücken.