Forderung Base, weiterleitung an Inkasso
Hallo zusammen,
direkt vorab: blöde Kommentare wünsche ich nicht, und ich möchte auch nur Antworten, die in irgendeiner Art und Weise damit zusammenhängen, das jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Angelegenheit hat oder sogar mit der selben.
Zur Geschichte: Da mein Vater verstorben ist und ich somit zum Bestattungspflichtigen wurde, kam ich in Zahlungschwierigkeiten und konnte meine Handyrechnungen von Base 3 mal nicht bedienen. Die Hauptforderung beträgt demnach 199 € etwa. Ich habe am 15.07.13 an Base eine Email geschrieben, mit der Bitte, bis zum 1.08.13 abzuwarten, ich würde bis dahin die offenen Rechnungen begleichen. Ich erhielt am 25.07.13 ein schreiben, datiert auf den 18.07.13, da ich eine Frist von 7 Tagen hätte, die offene Forderung zu begleichen, sonst würde mein Anschluss gekündigt. Bereits heute ich einen Brief mit der fristlosen Kündigung des aktiven Teils, der passive Teil würde weiterlaufen, man hätte bereits die Forderung an ein Inkasso Unternehmen abgetreten. Ebenfalls bekam ich heute eine Email mit der Antwort auf meine Email vom 15.07.13 in der mir mitgeteilt wurde, dass man meine Situation bedauere, aber die Forderung bereits an das Inkassobüro übergeben wurde. Vom Inkasso habe ich bisher keine Post erhalten.
Meine Fragen sind, wie ich nun in diesem Fall verfahren soll: 1. Ich kann im Kundenlogin die Forderung noch sehen, diese beläuft sich aber nur auf 188, statt wie im Brief 199 Euro. Soll ich den Betrag morgen direkt dorthin überweisen? 2. Soll ich mich mit dem Inkassobüro vorab in Verbindung setzen oder abwarten? 3. Wie sieht es mit der SCHUFA aus: bekomme ich nun einen negativen Eintrag von Base? Bisher ist da noch nix. Für den Fall, das ich durch Base einen negativen Eintrag bekomme: wenn eine Forderung besteht, diese jedoch 980 Euro (waren es meine ich) unterschreitet und zuerst nach dem 01.03.12 eingetreten ist, und innerhalb von 6 Wochen beglichen wurde muss dieser Eintrag bei der SCHUFA gelöscht werden. Ist dies korrekt? Da aber nun ein Inkasso Unternehmen mit drin hängt, sehe ich da Schwierigkeiten, was das löschen angeht, da ich nicht wer weiß, wer den SCHUFA Eintrag dann vornehmen würde. Wenn Base diesen veranlasst und ich die Forderung beim Inkasso sofort begleiche, so müsste der SCHUFA eintrag verschwinden, oder nicht?
2 Antworten
- Der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag zzgl. evtl. berechtigter Verzugsschäden (Mahngebühr von 2,50 € pro Schreiben, Rücklastschriftkosten von 3-6,- €, evtl, Verzugszinsen) ist an BASE per Überweisung zu bezahlen mit dem Vermerk "Hauptforderung, Mahngebühr, Rücklastkosten".
- Nachdem die Hauptforderung inkl. des Verzugsschadens bezahlt ist erübrigt sich die Kommunikation mit dem Inkassobüro im Grunde. Schreibe diesen einen Widerspruch, gib an, dass die Hauptforderung bezahlt ist und sag, dass sie sich einen anderen (dummen) suchen sollen der ihre Märchengebühren bezahlt.
- Es wird keinen Eintrag geben, wenn die Hauptforderung bezahlt und dem Inkassoschwachsinn widersprochen wurde. Ein Eintrag wäre dann rechtswidrig (§ 824 BGB Kreditgefährdung).
Passiv wäre Empfang von SMS und Anrufen sowie Erreichbarkeit über eine zugeteilte Festnetznummer, wenn vorhanden.
Aktiv wären Anrufe tätigen, SMS senden, mobiles Internet
Wenn es so ist, dürfte diese Splittung des Vertrages bei der Kündigung Unfug sein. Zumindest wenn weitere Kosten verlangt werden für den "passiven Teil". Es gibt in der Regel ja nur einen Vertrag und wenn die den schon kündigen, dann komplett oder gar nicht.
Genau.
Das ist das, was ich ja auch denke. Doch bei Base heißt es klipp und klar, sie hätten keine Unterlagen mehr. In diversen Foren bin ich auf unterschiedliche Aussagen von Basenutzern getroffen. Viele sagten genau das aus, was man mir bei Base auch sagt: Keine Unterlagen mehr, alles nur noch über das Inkasso. Es gab wohl auch schon Nutzer, die ebenfalls die Hauptforderung bezahlt haben, dennoch aus dem Vertrag geworfen wurden. Wie es da mit SCHUFA aussieht, weiß ich nicht. Ich finde es nur insofern blöd, da ihc Base informiert habe und auf Kulanz gehofft habe, und meines Erachtens nach kein Grund vorliegt ein Inkasso einzuschalten, wenn ich von vornerein sage, ich bezahle den Betrag zu einem bestimmten Datum. Damit wussten sie vorher schon von meiner Zahlungsunfähigkeit, für die es auch einen Grund gibt, was ich auch nachweisen kann.
Es gibt genug Gerichte, die der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten eine Absage erteilt haben, wenn dem Händler eine (vorübergehende oder dauerhafte) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bekannt ist. Drucke die eMails aus und hebe sie gut auf, auch die Antwort von Base. Damit kannst du zeigen, dass die Mail auch Base erreicht hat. Ob sie dann zu spät bearbeitet wurde, ist nicht dein Problem.
Überweise die Hauptforderung selbst direkt an Base, so bald es geht, idealerweise noch bevor das Inkasso sich meldet. Verwendungszweck "nur Hauptforderung". Ansonsten dann abwarten. Ggf. versuchen ganz aus dem Vertrag rauszukommen. Ich würde jedenfalls die Kündigung so interpretieren als sei komplett gekündigt und deswegen nichts mehr weiter zu zahlen außer dem, was bis dahin auflief.
Hallo. Wenn es an ein Inkassobüro übergeben wurde, dann warte auf das Schreiben. Meistens liegt sa son Zettel bei, wie man sich weiter verhalten soll und auch eine Ratenzahlung ist dann möglich. (Zahlungswille ab 20,00€) Bevor ein neg. Schufa Eintrag kommt...so schnell geht das nicht. Dann kommt erst der Mahnbescheid, dann der Vollstreckungsbescheid und dann geht es ins eingemachte. Aber soweit braucht es ja nicht kommen. Alles Gute :)
Mein Beileid wegen dem Vater :(
Was genau bedeutet denn "aktiver teil" und "passiver Teil"?