Forderung Amazon 75 € endet bei Inkassobüro 150€ Ist diese Summe nun von mir anzuerkennen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Einschaltung eines Inkassobüros war aufgrund der dem Gläubiger bekannten finanziellen Situation nicht zulässig.

Weitere Gründe warum die Inkassogebühren nicht zu zahlen sind, führst du selbst auf.

Bezahle also Amazon asap und gut ist.

Mahngebühren zahlst du nur, wenn sie 2,50 € nicht übersteigen.

Weise die Forderung des Inkassobüros zunächst mangels Gläubiger Vollmacht zurück ( 174 BGB ) .

Fordere zudem eine Erklärung, welche Dienstleistung das Inkassobüro für seine 75 € erbracht hat und wie sie überhaupt auf 75 € kommen.

Weise zudem allgemein alle Inkasso Gebühren zurück, da du Amazon gegenüber die Forderung nicht bestritten hast.

Vielmehr hast du Amazon mitgeteilt, dass du wenig Geld und eine Kontopfändung hast.

Anstatt Amazon nun also einen vernünftigen Weg mit dir sucht, geben sie bei einem wissentlich mittellosen Schuldner auch noch Geld für ein Inkassobüro aus. Das ist krank!

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__174.html

Lass die Finger von Amazon. Abartige Zahlungsmethoden und schlechte Darstellung ihrer Internetseiten.

Amazon wird wie PayPal völlig überbewertet.

Es ist das gute Recht von Amazon, einem säumigen Schuldner die Inkassoforderung aufzudrücken. Selbstverständlich müssen sie nicht so handeln, wie du es in deinem Nachrichten gerne gewollt hättest?  Was meinst du was die jeden Tag für ausreden hören?

Dennoch ist das hier eine echt blöde und vermeidbare Situation. Da kannst du mal sehen was Amazon für ein Menschenverachtender und abartiger Verein ist. Frag mal die Mitarbeiter.... 

Der Arbeitsaufwand eines Inkassobüros ist übrigens mit 10 Minuten nicht getan. Amazon wird die Forderung and as Büro abgetreten haben und selbst dafür Geld bekommen haben.

Ich denke dir wird hier nur ein Gespräch mit Amazon weiterhelfen, dazu ein konkreter Zahlunsgplan. Ein Versuch ist es wert. Viel Glück.


hatte in der Email an Amazon voller Hoffnung deren  EIGENEN Werbeslogan reinkopiert :

Unser Ziel: das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein.

---hat nicht sehr viel gebracht ;)

@prototype2210

wenn du deine rechnung nicht bezahlst, aber ware bekommen hast, bist du kein Kunde.

Im Übrigen würde ich das nicht per email machen, sondern ANRUFEN.

@Halbammi

Natürlich ist man dann weiter Kunde!

@JuraWissen

Ja, ein ungeliebter, der Zeit stiehlt und kein Geld bringt.

Grossunternehmen haben standardabwicklungen. Der Fragesteller macht hier eigentlich das richtige, fällt aber den Standards zum opfer. Da kann man nur lernen, dass man von Amazon besser die Hände lässt. ob mit Geld oder ohne.

@Halbammi

hatte in meiner Email an Amazon auch auf mein jahrelanges bestehendes  Kundenverhältnis hingewiesen . Habe Ware im Wert von ca 7000€ über Amazon bestellt . :(

Es ist das gute Recht von Amazon, einem säumigen Schuldner die Inkassoforderung aufzudrücken.

Nein ist es nicht, zumindest nicht in diesem Fall.

Da der Gläubiger gesetzlich verpflichtet ist, den für den Schuldner günstigsten und effektivsten Weg der Forderungsbetreibung zu bestreiten (§ 254 BGB).

Das ist niemals ein Inkassobüro.

Ferner war dem Gläubiger die finanzielle Situation des Auftraggebers bekannt.

Der Arbeitsaufwand eines Inkassobüros ist übrigens mit 10 Minuten nicht getan. Amazon wird die Forderung and as Büro abgetreten haben und selbst dafür Geld bekommen haben.

Dann würde sich das Inkassobüro ggf. sogar strafbar machen, denn dann erbringt es keine Rechtsdienstleistung für den Gläubiger sondern ist selbst Gläubiger. Wer in eigener Sache handelt kann dafür keinem Dritten Gebühren in Rechnung stellen.

So lange keine Abtretungserklärung vorliegt, welche die Zession beweist (§ 410 BGB), darf der Schuldner davon ausgehen, dass keine statt gefunden hat und kann schuldbefreiend an Amazon zahlen.

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Mal ganz davon ab, dass im Masseninkasso für derartige Großgläubiger grundsätzlich flat oder auf Erfolgsbasis gearbeitet wird und der Gläubiger vom Inkassobüro niemals eine ordentliche Rechnung erhält, ist die Erstattbarkeit von Inkassogebühren quasi vollends zu verneinen (§ 4 Abs. 5 RDGEG).

@kevin1905

An den Fragesteller:  Aufgrund des Kommis von Kevin dessen Antwort bitte als hilfreichste auszeichnen.

Geht erst wenn deine Frage mindestens 24 Stunden alt ist.

Es ist das gute Recht von Amazon, einem säumigen Schuldner die Inkassoforderung aufzudrücken

Die Gerichte sehen das komplett anders. Und die Gerichte sind sich hier auch bis sogar zum Bundesverfassungsgericht einig, dass bei Kenntnis über die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners das Beauftragen eines Inkassos zur außergeirchtlichen Mahnung grober Unfug ist.

@mepeisen

mepeisen:

Aufgrund das dies so ist, sehe ich hier die von dir oft ins Spiel gebrachten Anzeigen wegen Nötigung und ( versuchten ) Betrug gegen das Inkasso Büro als sinnvoll an.

Und auch die Forderung eines Lizenzentzugs, bzw. sonstige Maßnahmen wie Abmahnung usw. bei der entsprechenden, höheren Stelle.

Denn alle Inkassos kennen die Rechtslage ganz genau, missachten sie aber wissentlich.

@mepeisen

Du solltest hier vielleicht Genau lesen: Es liegt keine Insolvenz vor. Der Fragesteller hat nur gegenüber Amazon gesagt, dass er gerade nicht zahlen kann. Das ist wohl doch etwas anderes.

@JuraWissen

Betrug eher weniger in so einem Fall, da es erst mal keine Täuschung gibt. Zumindest keine direkt sichtbare. Eine vorsätzliche Täuschung wäre es, wenn Inkassos behaupten würden, dass Inkassogebühren auch in solchen Fällen immer von Gerichten anerkannt würden. So dreist ist aber kein Inkasso, soweit ich weiß :-)

Nötigung kann es aber durchaus sein. Ich verweise dazu gerne mal auf das Stichwort "Vodafone Schufa Nötigung". Schufa als Druckmittel von nicht durchsetzbarem Quatsch und zum brechen des Widerstandes eines Schuldners einzusetzen, ist halt eine Straftat. Auch wenn es "nur" Nötigung ist.

@Halbammi

Ich bin gerade etwas verwirrt, warum du mir empfiehlst, genauer zu lesen. Du bist der einzige, der etwas von einer Insolvenz redet. Offenbar solltest du zuerst mal genauer lesen und dann wird es auch was mit dem diskutieren ;-)

 

@mepeisen

Mein Posting bezog sich auf die Aussage von Kevin.

Dieser hatte eine Strafbarkeit ins Spiel gemacht, weil dem Gkäubiger die finanzielle Situation des Schuldners bekannt sei.

Bisher hiess es jedoch nur, dass der Fragesteller amazon mitgeteilt hat das er nicht zahlen kann. Eine solche Aussage schützt erst einmal vor garnichts.