Forderung Alektum Inkasso?

3 Antworten

Also, auf eine Forderung ohne jeden Bezug braucht man nichts bezahlen. Und wenn die ursprüngliche Forderung 25 Euro war, sind fast 100 Euro Zusatzkosten schlicht Wucher, den man so nicht bezahlen muss, selbst, wenn die Ursprungsforderung korrekt sein sollte.

Wenn man wirklich mit etwas in Verzug ist, muss man grundsätzlich erst mal nur bezahlen:

  • die Hauptforderung
  • den gesetzlichen Verzugszins (5% über Basiszins -> Google!), in diesem Fall wohl sehr wenig.
  • einfache Mahnkosten, Papier + Porto, wenn wirklich schriftlich gemahnt wurde. Standardmäßig nicht mehr als 3, keinesfalls über 5 Euro pro Mahnung.

  • bei einem Umzug können noch Adressermittlungskosten dazu kommen, aber auch max. 5-10 Euro (bei Einwohnermeldeamt erfragen).

Wichtig: bei Teilzahlungen immer die genauen Verwendungszwecke, wie oben, in der Überweisung angeben, sonst rechnen die erst auf ihre Fantasieforderungen an und tasten die Hauptforderung gar nicht an!

Inkassogebühren sind höchst strittig, vielfach werden sie von Gerichten gar nicht zuerkannt, und selbst wenn, ist das Durchsetzbare meist auf das Anwaltsgebühren-Äquivalent (RVG) beschränkt. Die Forderungen der Inkassos liegen fast immer viel höher, haben diverse Fantasieposten wie "Kontoführungsgebühren", "Bearbeitungsgebühren" usw.

Anwaltsgebühren können ergoogelt werden (für Kleinforderungen: bis 300 Euro: 25 Euro ohne MWSt bei Faktor 1,0), meist kommt da noch 19% MWSt drauf, ein Gebührenfaktor (0,3 bis 0,6 für einfache Mahnschreiben), evtl eine Auslagenpauschale von 10-20 Euro. Faustregel für Kleinforderungen: Inkassokosten von 50 Euro und mehr sind fast immer überzogen und gerichtlich so niemals durchsetzbar, darunter zumindest sehr zweifelhaft.

War die Orginalforderung ihrer Mandantin dabei? Wenn nicht, verlange die erst mal, bevor Du zahlst. Ich habe diese Inkassofirma im vorletzten Jahr angezeigt aber das Verfahren wurde eingestellt. Da ging es aber um angebliche Gewinnspielteilnahme. Schaue mal hier:

https://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?29599-ALEKTUM-Inkasso-in-Kiel-und-MediaStar&highlight=alektum

Ich bin da Helmi98.

Wie schon geschrieben, widerspreche dieser Forderung mit dem Hinweis, dass Du erst die Orginalvollmacht ihrer Mandantin haben willst. Vorher zahle auf keinen Fall. Falls die Orginalvollmacht kommt und Du merkst, dass es eine berechtigte Forderung ist, zahlst Du natürlich besser gleich. Aber wenn es Abzocke sein sollte, wird da entweder nichts oder eine Fälschung kommen.

Was sehr wichtig ist: NICHT ZAHLEN! Die Firma ist Beweispflichtig und muss Nachweisen was du gekauft hast und warum die Forderung jetzt erst erhoben wird. Darüber würde ich mir keine Gedanken machen. Erst wenn ein "Gerichtliches Mahnschreiben" kommt, dann solltest du Widerspruch einlegen. Sollte es dann zu einem Termin kommen, dann erst zum Anwalt. (In 99,9% der Fälle hat sich das erledigt, weil die nicht vor Gericht gehen!)