Forderung 350 Euro für verlorene Schlüssel angemessen?

5 Antworten

Die 350 Euro will er aber in jedem Fall und bei einem Austausch der Schließanlage im Nachhinein ggf. mehr.

Hier erst mal ein Link zu Schließanlagen:

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/326-wohnungsschluessel-anzahl-austausch-verlust-notfallschluessel.html

Da steht z.B.:

Kein genereller Anspruch des Vermieters auf Austausch der Schließanlage. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an (Verlustumstände, Identifizierbarkeit des Schlüssels)

Auch hier steht was dazu:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schluessel-zu-schloss-und-schliessanlage_006124.html

350 € vorab zu verlangen, das würde ich nicht machen ( bin selber Vermieter) und an Deiner Stelle würde ich es nicht zahlen ohne Rechnung/Nachweis.

Ich würde den Vermieter mitteilen, dass Du für den Verlust der Schlüssel aufkommst, aber hier keine Rechtfertigung für den Austausch der Schließanlage gegeben ist.

Was denn nun...? Eine Schließanlage oder lediglich Schlüssel für die drei genannten Türen?
Bei Schließanlagen sind mehrere hundert oder tausend Euro durchaus normal, eben weil da einige Schlösser mit dran hängen. In unserer Firma musste das mal gemacht werden, da waren mal eben 20.000 Euro veranschlagt.
Drei normale Schlösser könnte man sicherlich schon für 50 Euro bekommen. Da käme dann evtl. der Einbau dazu.

Pauschal 350 Euro fordern kann er wohl nicht. Oder er kann, aber muss er nicht bekommen.
Er kann allerdings eine Firma beauftragen die eben die Schlösser ersetzt und dir dann die Rechnung zukommen lassen. So klingt das eher so als will er die Schlösser austauschen und sich ggf. einen netten Abend machen.

Verlange einen Beleg oder Kostenvoranschlag für die Beschaffung neuer Schlüssel. Das ist din Recht. Irgend welche fiktiven Forderungen musst du nicht zahlen, sondern reelle und nachweisbare.

.... und eine private Haftpflicht gibt es nicht?

Dann setze deinen Berater/Makler auf den Topf und prüfe, ob er in Regress genommen werden kann.

Viel Glück.

Deine Haftpflichtversicherung wird sich um den Kostenausgleich beim Vermieter kümmern. Keine Panik!

Und wenn er Keine hat? Oder wenn die das als grob fahrlässig eisntuft und die Zahlung verweigert?

Machst du dirdas nichtein wenig zu einfach mit dieser Antwort?

@BalZakBarsoom

Nein, denn dahin sollte der erste Weg in so einem Fall sein. Vermutungen dass er vielleicht keine hat oder die Versicherung das als grob fahrlässig einstuft oder ob in China ein Sack Reis ...usw. ....bringen hier überhaupt nichts.