Fonds-Depot vor Insolvenz sichern?

4 Antworten

Nein, das funktioniert so nicht (legal)

Wenn du das depot tatsächlich auf sie überträgst wäre das eine Schenkung. Dann könnte sie auch völlig frei darüber verfügen und müsste es ggf auch, falls es zum Beispiel nötig wird wenn sie pflegebedürftig wird.

Würdest du es nur zum Schein übertragen wäre das, wenn es mal zu einer Insolvenz kommt Betrug. Außerdem wäre es ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetzt und ggf Steuerhinterziehung (durch die Abgeltungsteuer eher nicht).

Wenn du dich vor einer Insolvenz schützen willst sei cleverer als der schlecker und Wandel dein Einvernehmen in eine GmbH oder GmbH & Co. KG um. Dann hattest du mit deinem Privatvermögen nicht mehr für betriebliche Schulden. Oder wähle Altersvorsorge Produkte die auch in einer Insolvenz geschützt ist wie zb. Eine rürub Rentenversicherung (ob diese Versicherungen sinnvoll sind oder nicht sei mal dahin gestellt)

Grundsätzlich ist deine Überlegung richtig. Allerdings hat das mindestens 2 Haken:

1) Die Übertragung stellt eine Schenkung dar. Demzufolge wäre sie nicht nur schenkungssteuerpflichtig, sie wäre bei einer Insolvenz ggfs. auch rückgängig zu machen (Stichwort Gläubigerschädigung).

2) Mit der Übertragung gehört dir das Depot nicht mehr, ergo kann der Beschenkte damit auch tun, was er will.

Ja aber ich bin NICHT Insolvent. Dann könnte mir ja jeder vorwerfen wenn ich in Vergangenheit mal was verschenkt habe. Ich mache das, falls ich in einigen Jahren vielleiht mal Insolvent sein sollte. Vorsorge,

Sowas ist gefährlich, weil es ein Straftatbestand ist vor einer Insolvenz Vermögensgegenstände in Sicherheit zu bringen. Zudem würde das Geld deiner Mutter gehören, und im Zweifel in die Erbmasse fallen.

Ändere doch die Rechtsform deines Unternehmens in eine GmbH.

Ja wie ich geschrieben habe: Ich bin NICHT Insolvent. Wieso unterstellt jeder ich bin Insolvent oder tue etwas, was kurz vor der Insolvenz ist ?!

Ich bin Kerngesund im Unternehmen. Aber wer weiß wie es in 5 Jahren mal ist? Und mir kann doch keiner in 5 Jahren unterstellen, dass ich das Depot nicht hätte verschenken dürfen?!

@BBC888
Aber wer weiß wie es in 5 Jahren mal ist?

Das weiß niemand.

Und mir kann doch keiner in 5 Jahren unterstellen, dass ich das Depot nicht hätte verschenken dürfen?!

Doch, das kann (und wird) man. Ob sich das auch gerichtsfest belegen lässt, ist eine andere Frage. Selbst gestezt den Fall, es läge keine vorsätzliche strafbare Handlung vor, könnte die Schenkung ggfs. zurückgefordert werden.

Eine pfändungssichere Altersvorsorge ist in jedem Fall eine gute Idee. Sie lässt sich nur mit einem Depot nicht erriechen, sondern nur z.B. mit der Rürup-Rente.

Wenn Du lt. Deiner Kommentare nicht insolvent bist - wieso fragst Du dann danach, wie sich Vermögenswerte vor Pfändung schützen lassen?

Das, was Du Dir da ausklamüsert hast, kann m.M.m. strafbar sein.

Vielleicht solltest Du mit einem guten Fachanwalt für Insolvenzrecht sprechen, der Dir ggf. eine 'saubere' Lösung vorschlagen kann, sofern es überhaupt eine gibt.

Insbesondere möchte ich auf diesen Teil der Antwort von @archibalddiesel verweisen:

Ändere doch die Rechtsform deines Unternehmens in eine GmbH.

Einen besseren Tipp gibt es m.M.n. nicht. :)