Folgen Zwangshaft nicht angetreten

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Wie lange wird es danach wohl dauern, bis der Haftbefehl erstellt und vollstreckt wird?

Das kommt vor allem darauf an, wie beschäftigt die Abteilung Fahndung bei der Polizei beschäftigt ist. So ca. 2 Wochen bis 2 Monate kann man wohl rechnen.

Wird dann gleich auch die Haftzeit verlängert?

Nein, es ist egal, ob man sich selbst stellt oder eingefangen wird. Es bleibt bei den 8 Tagen.

Hat eine Zwangshaft weitere folgen für ihr späteres leben?

Nein. Es wird nirgendwo eingetragen und es sieht niemand. Allerdings sind die Zwangsgelder trotzdem noch zu zahlen - oder die Unterlagen vorzulegen. Sonst wird halt noch mal - eine längere - Erzwingungshaft angeordnet.

Nun wenn ich das richtig verstanden habe geht es dir um das Kind was du in der Zeit betreuen möchtest.

Das Problem liegt im Jugendamt Wenn sie die Strafe nicht selber antritt wird sie abgeholt ohne Vorwarnung dann wird das Jugendamt eingeschaltet und das Kind kommt in eine Pflegefamilie

Dazu kommt das sich das Jugendamt auch dafür Interessiert warum jemand es auf eine Erzwingungshaft ankommen lässt da wird sich wohl eine Pflegekraft einschalten oder sogar am Sorgerecht was geändert.

Hat deine Freundin eigentlich eine Ahnung was Erzwingungshaft bedeutet?

Bielefelderin 
Fragesteller
 19.03.2014, 10:20

Ja genau, es geht mir um das Kind. Mit dem Jugendamt habe ich mittlerweile gesprochen. Die sind damit einverstanden und haben es auch in die AKten aufgenommen, das der Junge zu mir kommt. Nach absitzen der Haft, muss dann eine Regelung für die Zukunft getroffen werden, ob der Junge dann bei mir bleibt oder zur Mutter zurück geht oder was auch immer.

Ich glaube sie hat absolut keine Ahnung was sie da macht. Das hat ihr verhalten in den letzten Jahren sehr deutlich gezeigt. Sie hat noch eine Tochter, die 2 Jahre älter ist als der Sohn. Die Tochter hatte sich selbst ans Jugendamt gewandt. Sie ist, trotz Ladung, nichtmal vor Gericht erschienen, als es um das Sorgerecht ging ... Die Tochter (15) hat jetzt den Kontakt zu ihr komplett abgebrochen, mit neuer Handynr usw.

DahleRieger  19.03.2014, 10:25
@Bielefelderin

Es ist doch super das du dich ans Jugendamt gewand hast.

Viel mehr kannst du nicht machen versuche den Kontakt zum Kind aufrdcht zu halten denn das ganze ist nicht angenehm wenn man abgeholt wird

Wenn Sie innerhalb der Frist die Haft nicht antritt, könnte es sein, daß Sie von der Polizei abgeholt wird.

Ich kann dir nur zu 1. was sagen (oder eher nicht viel): Die Bekannte wird IRGENDWANN von der Polizei abgeholt. Aber einen Zeitraum gibts da nicht, die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber stetig.

Wenn "sie" wirklich so bekloppt ist und sich nicht rechtzeitug meldet, würde ich sie aus meinem Bekanntenkreis streichen.

Bielefelderin 
Fragesteller
 14.03.2014, 12:37

Sie ist so bekloppt befürchte ich. Leider kann ich sie nicht komplett aus dem Bekanntenkreis streichen. Wegen ihrem Sohn.