Folgen als minderjähriger Beifahrer eines Pkws (Fahrer auch minderjährig)?
Zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich weiß wie hirnlos das ganze war und ich sowas niemals mehr tun werde . Jetzt zum Vorfall: ich bin ich 16 Jahre alt und habe mich vor c.a einem Monat mit einem Klassenkameraden verabredet , mit dem Auto seines Vaters mal eben nachts mitten in der Woche rumzufahren. Wir wohnen zwar in einem "Problembezirk" , doch nach spätestens 22 Uhr ist hier Ruhe, weshalb wir dachten , dass wenn schon keine Einwohner zu der Uhrzeit (3 Uhr nachts) unterwegs sind, dann auch wohl keine Polizei unterwegs sein wird (falsch gedacht). Also fuhren wir (mein Kollege am Steuer, ich beifahrer) zu einer Kreuzung, um einen anderen Kumpel abzuholen . Was wir jedoch nicht merkten , wir hatten kein Licht an . Also kam uns nach c.a 30 Sekunden fahren ein vw Bulli entgegen und hat uns eine lichthupe gegeben, ist direkt umgedreht und uns hinterher. Ich meinte sofort zu meinem Kollegen fahr rechts zum Parkplatz rein , da wir beide Panik bekamen. Mein Freund hatte so Angst, dass er vergessen hat wo die Bremse ist und über bordsteinkanten gefahren ist . Als wir jedoch zum stehen kamen, sah ich im Spiegel , dass der Bulli auch hielt. Ich hätte wirklich in diesem Moment niemals gedacht, dass es zivilpolizisten sein könnten da ja eig nach 22 Uhr bei uns tote Hose ist , weshalb ich eher dachte, dass es normale Personen sind die gesehen haben das wir ohne Licht fahren und dazu noch unsere jungen Gesichter sahen . Ich dachte diese Personen wollten uns nun hinterherfahren, uns festhalten und die Polizei verständigen, weshalb ich dann auch vom Parkplatz aus weggelaufen und direkt nachhause bin . Auf meine Nachrichten antwortete mein Kollege nicht (ich wusste das er am Auto geblieben ist) was mich ziemlich unruhig machte. Am nächsten Tag traf ich ihn in der Schule und er erzählte mir , dass es zivilpolizisten waren und ihn direkt Festnahmen . Lange Rede kurzer Sinn: habe jetzt 1 Monat später nach dem Geschehen ein Brief der Polizei bekommen , wo ich jetzt am Montag eingeladen bin eine Zeugen Aussage zu machen . Es steht auch drinne , dass ich mich der Polizei Kontrolle entzogen habe etc. Was ich nicht verstehen kann, weil es wurde kein Blaulicht, kein bitte folgen oder keine kelle von der Polizei gezeigt . Hätten die eines der Zeichen gezeigt, wäre ich auch nicht abgehaun . Die Fragen die ich mir jetzt stelle sind : 1. Ist meine Mutter anwesend , während ich die Aussage tätige oder muss sie draußen warten (bin 16)? 2. Wie genau läuft so ein "verhör" ab? 3. Was könnte ich jetzt für Konsequenzen kriegen? Auf dem Brief steht ja eig nur das ich als Zeuge gerufen werde und nicht als Beschuldigter.
Ich hoffe jemand kann mir helfen , bin echt verzweifelt. Vielen Dank für eure Antworten schonmal im voraus.
4 Antworten
Das stimmt, ihr wart wirklich nicht die hellsten... Ohne Führerschein und dann auch noch ohne Licht durch die Gegend zu fahren... Daran erkennt man, warum ein Führerschein sinnvoll sein kann...
Aber gut, dein Verhalten war alles andere als schlau, so viel hast du auch selbst erkannt.
Was könnte strafrechtlich auf dich zukommen? Vermutlich nichts. Vielleicht könnte man argumentieren, dass du Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis geleistet hast, halte ich aber für unwahrscheinlich. Schließlich saßt du "nur" auf dem Beifahrersitz. Die Fahrt hätte auch ohne dich stattfinden können. Nicht klug, aber auch nicht strafbar...
Dass du weggelaufen bist, wird die Herzen der Cops nicht erwärmt haben. Aber auch hier, strafrechtlich wird vermutlich nichts passieren, da es a) nicht strafbar ist und b) du zumindest laut deinen Angaben nicht erkennen konntest, dass es sich um die Polizei handelt.
Wenn du zur Polizei gehst, kannst du vermutlich mit oder ohne deine Eltern hingehen. Hatte selbst mal eine Vernehmung mit 17 und konnte selbst entscheiden, ob ich alleine oder mit Papa hingehe...
Würde mich wundern, wenn strafrechtlich irgendwelche Vorwürfe kommen. Außerdem bist du als Zeuge und nicht als Beschuldigter geladen.
Was allerdings passieren könnte: eine Meldung an die Führerscheinstelle. Möglicherweise unterstellt dir jemand Zweifel an der charakterlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Das könnte eine Überraschung geben, wenn du deinen Führerschein machen möchtest und dein Antrag nicht genehmigt wird.
Dein "Verhör" wird so ablaufen, dass dir ein Polizist (m/w) Fragen stellt zum Ablauf der Geschehnisse. Er wird vermutlich auch einige Details erfragen und alles in seinen Computer eintippeln. Am Ende druckt er es aus, du kannst es gegenlesen, korrigieren lassen und am Ende unterschreibst du. So war es zumindest bei mir damals.
Ja, gerne. Bin aber kein Anwalt, sondern eigentlich auch nur juristischer Laie. Also 100%ige Sicherheit kann ich dir nicht geben, aber ich denke, dass ich von dem Thema zumindest grundlegen Ahnung habe...
Du hast hier überhaupt nichts zu befürchten.
Als Beifahrer von jemandem der 1.keine Fahrerlaubnis hat? und 2.das KFZ unerlaubt benutzte, kann man nicht bestraft werden.
Auch das "Weglaufen" kann man Dir nicht zur Last legen, denn es gab ja kein erkennbares Haltgebot eines Polizisten - und selbst wenn, da wäre man nur im Bereich eines geringen Verwarnungsgeldes.
Die Zeugenbefragung würde nur mit Dir allein durchgeführt werden. Allerdings musst Du da nicht hingehen, dazu bist Du nicht verpflichtet. Du solltest den Termin aber aus Gründen der Höflichkeit absagen.
Die Notwendigkeit für einen Anwalt sehe ich nicht.
dir ebenfalls vielen Dank, bin jetzt echt erleichtert. Hast mir echt weitergeholfen :)
Allerdings musst Du da nicht hingehen, dazu bist Du nicht verpflichtet.
Man muss zwar nicht hingehen, aber ich glaube, dann folgt dann die Vorladung der Staatsanwaltschaft und die kann dann auch vormittags erfolgen.
Wenn man gerade eine Arbeit schreibt oder arbeiten muss ist das nicht so ideal, weil den Termin muss man dann einhalten, ansonsten wird man zwangsweise vorgeführt.
Der Staatsanwalt lädt nicht vor, Du meinst das Gericht, also den Richter.
Soweit ist man hier aber nicht.
an deiner Stelle würde ich den Termin wahrnehmen; allerdings hast du ein Aussageverweigerungsrecht (genau wie ein Beschuldigter, den § kannst du selber googeln)), auch dieses würde ich wahrnehmen. Alles andere würde dich (und deinen Kumpel) nur reinreißen.
1. Empfehlung: Nichts ohne Anwalt bei der Polizei aussagen! Du kannst dich nur reinreiten. Einmal was gesagt, was dann in der Akte steht, lässt sich schwer wieder aus der Welt schaffen.
2. Empfehlung: Gehst Du ohne Anwalt hin, verweigere die Aussage, da Du dich eventuell ja selbst belastest. Das ist das Recht, was Dir zusteht, wird auch nicht negativ ausgelegt!
3. Wenn die Vorladung "nur" von der Polizei kommt, müsstest Du noch nicht mal hin, brauchst dich noch nicht mal abmelden. Nette/höfliche Leute rufen an und sagen ab.
Nur wenn die Einladung der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder im Auftrag des Gerichts geschrieben wurde, MUSST Du hin.
Es geht um viel, eventuell auch um Deinen zukünftigen Führerschein, ich würde zum Anwalt gehen!!!
Der fordert die Akte an und sieht was z.B. Dein Freund ausgesagt hat. Denn erzählen kann Dein Freund ja viel!!
Erstmal vielen Dank für deine Antwort:) Das mit der Aussage verweigern hatte ich mir auch schon überlegt, Aber kommt dann nicht noch mehr Mist auf mich zu ? Denn ich vermute , dass mein "Freund" schon Aussagen war , da die Polizei ja sonst nicht auf meinen Namen gekommen wäre und ich nicht genau weiß was er den Polizisten gesagt hat .
Deswegen ist der Anwalt wichtig! Der fordert die Akte an und sieht was gegen euch/Dich vorliegt und wer was ausgesagt hat.
Steht Dir das Recht zu, die Aussage zu verweigern, ein Grundrecht, darf und wird dieses nicht gegen Dich verwendet.
Vielen Dank, ist eine echt große Erleichterung für mich , hast mir echt weitergeholfen :)