förmliche zustellung im briefkasten

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Auf diese Art wird dem Absender (Gericht) der Erhalt bzw. Zugang eines Briefes, Urteils oder Mahnschreibens an den Adressaten bestätigt. Dies geschieht durch Einwurf in den Briefkasten und unterschriftliche Bestätigung des Zustellers. Ab dann fangen Fristen an zu laufen, meist 14 Tage. Wer - beweisbar! - im Urlaub war, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Wenn es ein Einwurfeinschreiben ist, darf er es in den Briefkasten werfen ohne Unterschrift. Da gilt dann seine Unterschrift.

ok danke für die info...son sch....abba auch

da gibt es ja verschiedene arten von einschreiben: förmliche zustellung - in den briefkasten und es wird auf dem umschlag vermerkt, wer ihn eingeworfen hat und wann. und das einschreiben: da musst du bei erhalt unterschreiben!

Förmliche Zustellungen darf er, Einschreiben nicht. Die müsste ein Mitbewohner entgegennehmen, oder Du bekommst einen Zettel in den Briefkasten, dass Du sie dir auf´m Postamt abholen musst - mit Ausweiss!!!

MfG

Benny

Briefkasten reicht (leider)