FÖJ vorzeitig abbrechen?

2 Antworten

Da ich so einen Vertrag gerade vor mir habe, kann ich dir sagen, dass unter 6 Monaten, das FÖJ nicht als solches anerkannt wird und die Kündigungsfrist während der ersten 6 Wochen 2 und danach 4 wochen vor Ende des Kalendermonats beträgt. Vor der Kündigung hat ein klärendes Gespräch statt zu finden. Besser kommst du weg, wenn du mit der Einsatzstelle einen Auflösungsvertrag schließt, der bedeutet, dass das FÖJ mit gegenseitigem Einvernehmen zwichen dir und der Einsatzstelle beendet wurde. Stand: 15.06.2015 (Sachsen)

Was meinst du mit "angerechnet"? Ein FÖJ ist es so oder so.

Ein Zeugnis und eine Dienstzeitbescheinigung muss dir deine Einsatzstelle ausstellen.

Ich habe gehört, dass es sein kann, dass es einem nach zum Beispiel nur 4 Monaten nicht als ein FÖJ anerkannt wird. Deswegen wollte ich fragen, ob ich sicher gehen kann, dass das nach 6 Monaten anders ist.

@Seestern461

Wofür anerkannt? Fürs Studium? Das müsstest du dann mit der Uni klären.

@DarthMario72

Nein, ich hatte es so verstanden, dass man dann einfach keinen Nachweis bekommt und sozusagen für die Zeit nichts vorweisen kann. Aber vielleicht habe ich das falsch verstanden. 

Wichtiger ist mir jedoch, dass ich nach diesen 6 Monaten ein Zeugnis und eine Dienstzeitbescheinigung bekomme, wie du gesagt hast. 

Danke für die Antwort!

@Seestern461

Doch, den Nachweis bekommst du, dazu ist deine Einsatzstelle verpflichtet. Sie muss das auch gegenüber dem Bundesamt bei einer Prüfung nachweisen.

Auf Dienstzeitbescheinigung und Zeugnis hättest du selbst dann Anspruch, wenn du das FÖJ schon nach einem Tag wieder beendet hättest.