Flugzeitenänderung, kann man erfolgreich gegen angehen?
Wir haben Urlaub gebucht !! Mit TUI, wie auch die Jahre zuvor !
Hinflug: So 10.06. um 7.30 Uhr !!!!
JETZT sollen wir um 16.40 Uhr fliegen ... verlieren einen ganzen Urlaubstag ... und bekommen für 2 Erwachsene und ein Kind 50,- € Erstattung !!! Wollten wir dennoch früh fliegen (8.10 Uhr) müssen wir 150,- € zuzahlen !! Das kannst ja wohl nicht sein... normaler Weise müssten wir für den späteren Frügflug ja schon entschädigt werden, oder !???
Gibt es Urteile, kann man anwaltlich dagegen vorgehen ?? Lohnt es sich ?? Hat hier jemand Erfahrungen??
7 Antworten
Ich hatte auch mal so einen Fall. Dagegen machen konnten wir nichts,da der Tag am Hinflug und Rückflug noch nicht als Urlaubstage gelten. Wenn der Flug sich verzögert,wenn du schon am Flughafen bist, kannst du Entschädigung vom Flugunternehmen bekommen.Das steht dann einen zu.
Hallo,
mit der Unterschrift auf dem Reisevertrag habt ihr die Bedingungen/AGB akzeptiert. Da steht mit Sicherheit, dass Flugzeitänderungen vorbehalten sind. Dies geht auch mit europäischem Recht überein.
Entschädigung würde euch lediglich zustehen, wenn die Änderung weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgt.
Euch steht natürlich frei, vom Reisevertrag zurückzutreten. Vermutlich wird dann eine Neubuchung einer ähnlichen Reise aber teurer ausfallen.
Die Erstattung von 50 € sind im Prinzip schon Kulanz von TUI, verpflichtet dazu wäre man nicht.
LG, Chris
Ps: Nur weil man möglichst viele ! und? benutzt, wird euer Anspruch auch nicht größer.
Handel es sich um eine Pauschalreise?
Da in der Tag ein Tag Urlaub dadurch weg ist, hast du Anspruch auf Reisepreisminderung für diesen einen Tag. (Reisepreis durch Urlaubstage minus den einen Tag).
Wie alt ist das Kind und lange dauert die Reise? Bei einem Kleinkind es ist nicht zumutbar, wenn man erst (spät)abends ankommt. Ferner gibt es einen Flug, der zeitnah an euren ursprünglich ist, es ist also zumutbar für die Tui euch umzubuchen.
Es muss nicht gleich ein Anwalt sein, es gibt die Schlichtungsstelle und auch Fluggastrechte-Portale.
TUI, also eine Pauschalreise. Da zählt der erste Tag einfach als Anreisetag. Ihr verliert also keinen Urlaubstag. Mit anderen Worten: keine Entschädigung. Die 50 Euro sind da eher noch sehr kulant.
Es lohnt sich nicht, da anwaltlich dagegen vorzugehen. Denn der Anwalt kostet ein Vielfaches, als es bringt. Versuche eine Einigung mit TUI, die sind ohnehin sehr kulant, das bringt mehr.