Flugstornierung bei Travelgenio?

4 Antworten

Da du nur eine reine Flugbuchung vorgenommen hast, gibt es dafür leider keinen Insolvenz-Sicherungsschein. Da Air Berlin derzeit noch fliegt und auch behauptet, dass alle Tickets ihre Gültigkeit behalten, wirst du keine Chancen haben, entweder von Travelgenio (ist ja nur der Vermittler) oder von Air Berlin das Geld zurückzuerhalten. Da wird dir auch deine Kreditkarte nichts helfen. So sieht es leider aus und wird auch so in einigen Artikeln beschrieben.

Ich gehe auch nicht davon aus, dass Air Berlin im nächsten Jahr noch fliegt. Aber derzeit ist noch völlig offen, wer die Airline ganz oder teilweise übernimmt und welche Verpflichtungen dann mit übernommen werden. Im besten Fall führt eine Nachfolge-Airline den Flug durch und das Ticket gilt und im schlechtesten Fall ist das Geld futsch. Sorry, für keine besseren Nachrichten.

Na ja, 30.- € p.P. wäre ja schön, das dürften aber die reinen Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren von Travelgenio sein. 

Das Flugticket kann nur nach den Tarifbedingungen der Fluggesellschaft storniert werden, und da ist es so, dass das bei nahezu allen bezahlbaren Flugtickets mit 100% Stornokosten zu Buche schlägt. soll heißen, du kannst zwar stornieren, bekommst aber kein Geld zurück (außer Steuern/Gebühren). 

Das sind die Bedingungen der Fluggesellschaft, dafür kann Travelgenio (die nichts anderes als ein Online-Reisebüro sind) nichts.

Der Sicherungsschein ist nur bei Pauschalreisen Pflicht, also bei aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen zusammengestellten Reisen (etwa Flug und Hotel). Da du "nur Flug" gebucht hast, musste hier auch kein Sicherungsschein ausgestellt werden. Daran kann auch kein Anwalt etwas ändern.

Ein Impressum ist auf der Seite vorhanden: http://de2.travelgenio.com/pages/impressum

Durch die Insolvenz werden die abgeschlossenen Verträge nicht automatisch ungültig. Wenn du stornierst, sind Stornokosten absolut üblich, bei Flugtickets auch in dieser Höhe.

Hallihallo,

du hast mit der Fluggesellschaft einen rechtswirksamen Vertrag geschlossen. Diesen kannst du nicht einfach so wieder kostenfrei stornieren.
Bei einer Stornierung kriegst du in der Regel nur die Steuern zurück.
Das Gleiche wird dir der Anwalt auch mitteilen.

Hättest du mal gleich im Reisebüro gebucht. Dann hättest du nun jemanden Kompetentes an deiner Seite.

Gruß
Sven

FordPrefect  17.08.2017, 15:22

Das ist eben das Risiko mit Flugportalen. Besser gleich direkt bei der Airline buchen, dann hat man zumindest einen passenden Ansprechpartner.

Habe bei Travelgenio einen Flug bei AirBerlin in die Dom. Rep. für
April gebucht. Abends wurde in den Nachrichten bekannt gegeben das
AirBerlin Insolvenz anmeldet.

Schön. Und?

Ich versuchte diesen Flug am nächsten Tag zu stornieren, weil davon
auszugehen ist, dass dieser Flug im nächsten Jahr nicht stattfinden
wird, 

Das ist Humbug. Nach aktuellem Stand behalten sämtliche Tickets ihre Gültigkeit, allenfalls werden die Flüge von einer anderen Airline durchgeführt.

und hätte auch die Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren , wie in
der Buchungsbestätigung angeführt, in Höhe von 30.- € p.P. übernommen.
Dies wurde aber seitens von Travelgenio telefonisch und per
Email abgelehnt.

Tja, das kommt auf die Ticketbedingungen an.

Wir haben alle Details zu dieser Reservierung überprüft und die Tickets
wurden am 15. August korrekt ausgestellt und an diesem Datum haben wir
eine Bestätigungs-E-Mail mit allen Details gesendet.

Das dürfte wohl stimmen.

Wir haben die Bedingungen des Tickets überprüft und wir bedauern, Ihnen mitzuteilen, dass nach den Tarifregeln der Fluggesellschaft die Tickets nicht
zurückerstattet werden.

Ja, das ist durchaus möglich. Bei Billigtickets zu Sonderpreisen steht in solchen Fällen *vor dem Kauf*  immer explizit angegeben, dass keine Rückerstattung bei Stornierung erfolgt. Man schließt also im Prinzip eine Wette auf die eigene Zuverlässigkeit ab, den Flug auch antreten zu können. Das ist keine Besonderheit von AB, sondern solche Sonderpreistickets verkauft praktisch jede Fluglinie respektive jeder Ticketbroker je nach Ziel/Datum.


Eine postalische Erreichbarkeit ist nicht aufzufinden, da auf der Internetseite von Travelgenio kein Impressum angeführt ist.

*hüstel*

Und was ist dann wohl das hier?


Travelgenio SL
c/Albasanz, 15, 2º Izq.
28037-Madrid
Spanien


Quelle: http://de.travelgenio.com/pages/impressum

Da ich per Kreditkarte eine Lastschrift genehmigt habe, werde ich dann dieser wiedersprechen. 

Das solltest du vorher mal mit deiner kartenführenden Stelle besprechen. Denn das Widerrufen trotz bestehender Zahlungsverpflichtung stellt ggfs. gem. § 263 BGB einen Eingehungsbetrug dar. Wenn du nachweislich selbst den Vertrag abgeschlossen, und nun aus eigenem Willen storniert hast, dann hast du deinen Vertrag auch zu erfüllen.

Einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein, welchen gewerbliche
Reiseveranstalter ausstellen müssen, habe ich nicht erhalten.

Den bekommt man auch nur, wenn man eine Reise bucht, nicht bei Buchung von einzelnen Reisebestandteilen (Flug/Hotel etc. ) separat. Da gibt es weder einen Insolvenzschutz (den ich hier gar nicht für nötig erachte in Anbetracht der Umstände), noch einen Sicherungsschein.

Der Rest wird dann wohl eine Sache für die Anwälte.

Ja - allerdings wohl eher für deinen Strafverteidiger, sollte das Portal dich anzeigen wegen Betrugs. Das nämlich liegt hier m.E. vor.

NB.: Wenn du fürchtest, der Flug wird storniert, warum stornierst du dann auch noch selbst? In dem Fall kannst du dir die Stornierung ohnehin sparen, und einfach abwarten, was passiert. Weniger als nichts bekommst du ja nicht.