Flüchtlinge -pass?

11 Antworten

Er hat einen Pass seines Herkunftslandes. Evtl. bekommt er hier eine Aufenthaltsgenehmigung.


Voraussetzungen zur Einbürgerung


Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in     Deutschland
- Sie sichern für sich und ihre Familienangehörigen den Lebensunterhalt
ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse
- Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
- Sie bekennen sich zum deutsche Grundgesetz
- Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf

er hat ein pass so eine Aufenthaltsgenehmigung. meinte ehe ein Reisepass das er zur Familie kann und dann wieder nach Deutschland zurück. Danke für die Informationen wieder einiges dazu gelernt.

@Mietzzz3

Diese Logik erschließt sich mir nicht. Er ist wegen der Umstände im Land geflohen, um hier in Sicherheit leben zu können. Wenn er dort hin reisen möchte braucht er den Schutz hier dem Anschein nach nicht.

Ich glaube jeder würde Opfer bringen um seine Mutter noch einmal in die Augen sehen zu können .

Wenn das BAMF davon Wind kriegt, dass er in Afghanistan war, dann kann er gleich dortbleiben. Das sollte ja wohl offensichtlich sein.

Wenn er seine Familie besucht, warum ist er dann von ihnen fort?

Kann sein,wenn er sie besucht, dass er dann gleich in seine Heimat bleiben darf.

Niemand der wirklich verfolgt wird, reist wieder dorthin.

Niemand lässt seine Familie alleine zurück.

Denke, dass wenn er wirklich verfolgt werden würde, dann würde auch seine Familie verfolgt werden. Ist so.

Das ist ja lustig. Er gibt an, aus Afghanistan fliehen zu müssen, weil er dort verfolgt wird, und jetzt will er dorthin reisen.

Das zeigt mal wieder den ganzen Unfug der Willkommenspolitik der Groko. 

Nein, da kann er nichts tun. Er hat die juristischen und behördlichen Vorgaben zu beachten.

Weiterhin frage ich mich mal wieder was wir hier für Asylgründe vorliegen habe.

Verfolgung zu behaupten, und dann im Verfolgerland Urlaub machen, sowas hat Geschmäckle.