Fluchttüren im Kleingewerbe

3 Antworten

Wende dich doch mal an eine Firma die  sich mit Brandschutz in gewerblichen Räumen befasst. Findest du im Branchenbuch. oder direkt an die Stadt bzw., Feuerwehr von Köln. Die kann man auch über die Amtsnummer anrufen.

Eigentlich haben sie beide Recht. "Fluchttüren müssen mit einem Griff in voller Breite geöffnet werden können" und "Eine Fluchttür muss sich in Fluchtrichtung öffnen". Bei Türen von Ladenlokalen, welche auf den Gehweg öffnen, ist die Gefahr, dass jemand durch diese nach aussen öffnende Tür geschädigt wird zu gross. Bei vorhanden in Lokalen mit geringem Gefahrenpotential wird dies auch nicht geändert werden müssen. Sollte die Behörde die Gefahr als groß einstufen, wird Ihr Chef die Tür soweit nach Innen versetzen müssen, dass diese nach Aussen aufgeht, jedoch nicht in den Gehweg ragt.

Die Türen müssen aufgesperrt werden können, sodas sie nicht wider einfach geschlossen werden können. Dann geht das auch. Wo man das nachlese kann, kann ich aber leider nicht sagen. Aber bei uns im Laden, ist das auch so und wir haben schon offt eine Kontrolle gehabt, wo das so in Ordnung war.:-)