Flirt-Fever....ABZOCKER!
Hatte auch mehrere Briefe vom Anwalt in München bekommen. MIttlerweile habe ich die geforderten knapp 180€ überwiesen, dass die endlich ruhe geben. Wobei ich mir so wie so ziehmlich sicher bin dass der "Anwalt" nicht so ganz seriös ist. 1. die Unterschrift 2. zu unterschreiben mit Rechtsanwalt statt einem Namen 3. das letzte Schreiben kam völlig verknittert bei mir an Und was die von Flirt-Fever abziehen ist ja auch eine große Frechheit. Sie schreiben 2 Wochen 1,99€, dann kommen Rechnungen mit deutlich höheren Beträgen. Zudem find ich es dreist die Leute mit irgendwelchen Fake-Account's von hübschen Frauen zu locken und dann gnadenlos abzuzocken. Ganz ehrlich so welche gehören mal zusammen geklopft! :)
2 Antworten
Herzlichen Glückwunsch du hast dich weichkochen lassen und gezeigt, dass man bei dir gut abgrasen kann. Zahlen damit Ruhe ist funktioniert nicht.
- Wäre an der Forderung was dran gewesen, hättest du statt dutzenden Anwaltsbriefen einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen oder gar eine Klageschrift.
- Einem Mahnbescheid kann man mit einem Kreuzchen, einer Unterschrift und einem Einschreiben ganz leicht widersprechen.
- Versteckte Kosten sind nichtig. Der Kunde muss vor Anmeldung wissen, wie viel etwas kostet, welche Laufzeit gegeben ist etc. Außerdem muss es einen Button geben auf dem steht "Jetzt kostenpflichtig anmelden", sonst besteht kein Zahlungsanspruch (vgl. u.a. §§ 305c, 307 BGB, § 6 Abs. 1 PAngV). Dies alles muss deutlich hervorgehoben sein. Fließtext, Kleingedrucktes etc. sind nicht ausreichend.
- Bei Fernabsbsatzverträgen steht dem Kunden ein 14 tätiges Widerrufsrecht zu (§ 312 BGB). Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Anbieter eine formal korrekte Widerrufsbelehrung in Textform (Email, SMS, Brief) dem Kunden hat zukommen lassen. Das Widerrufsrecht kann auch nicht erlöschen, wenn der Kunde nicht auch darauf hingewiesen wurde. Auch bei Abos- und Laufzeitverträgen kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen sein.
- Liegt die Beweislast für einen Zahlungsanspruch immer beim Steller der Forderung. Da manche Seitenbetreiber durchaus gegen o.g. Gesetz verstoßen, hätten die durchaus Probleme ihren Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Daher schickt man Briefe von Inkassobüros und windigen Rechtsanwälten um den Schuldner weich zu klopfen.
tja hätt ich des vorher gewusst... mir jetz scheiß egal.. wenn nochmal was is fahr ich hin un box die *****söhne um! :)
Das führt dann zu einer Strafanzeige voraussichtlich wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung.
Sofern es sich beim Betreiber nicht bloß um eine Briefkastenfirma handelt.
..jetz hab ich aber angst :O
Hammer hart ich hab schon oft gehört dass dieser chat für Männer kostenpflichtig ist...aber wieso lässt du das mit dem anwalt nicht checken? Hört sich echt seeehhhr komisch an :D lass dich nicht abzocken immer gut aufpassen wenn die alarmglocken anfangen zu klingeln.
Wo soll ich es checken lassen? Bei nem anderen Anwalt? Ja hätte man vllt. machen sollen aber jetzt is es zu spät. Finds halt einfach nur dreckig auf so ne art die leute abzuzocken!
sollen sie doch an der kohle ersticken die geldgeilen Wix**