Flasch getankt bei Leihwagen (Vollkasko)

7 Antworten

Hallo!

Aus der Frage ersieht man/frau leider nicht, 

  • ob nur falsch getankt wurde,
  • oder bereits ein Motorschaden entstanden ist.

Bei nur falsch vollgetankt und noch nicht gefahren, kann es relativ einfach behoben werden: Tank wieder ablassen bzw. auspumpen lassen.

Hast du den Fehler sofort bemerkt und die Benzinmenge ist max. 10% des Tankvolumens, dann kannst du mit Diesel auffüllen, das schadet dem Motor nichts.

Bist du gefahren und es ist ein Motorschaden entstanden, dann wäre schon zu prüfen, ob das die Vollkasko übernimmt. Sollte es nicht explizit in den Vertragsbedingungen stehen, dass falsche Betankung ausgenommen ist von der Volkasko, dann sollte das die Vollkasko übernehmen.

LG Bernd

dann sollte das die Vollkasko übernehmen.

Leider ist ein solcher Schaden grundsätzlich nicht über die VK gedeckt. Lediglich eine Absicherung gegen "Brems-, Betriebs- und Bruchschäden" käme hier zur Regulierung in Frage...

@Loroth

Ja, das ist ja genau der Punkt um den es geht. Da es sich um einen Leihwagen handelt, könnte ich mir schon vorstellen, dass dies mit abgedeckt ist. Wäre ja sonst ruinös für den Verleiher, da der Verleiher nicht davon ausgehen kann, dass solche Schäden vom Verursacher immer bezahlt werden können.

Dies wäre ja auch der ursprüngliche Sinn einer Versicherung. Sonst bräuchte ich keine Versicherung, wenn eh nichts mehr abgedeckt ist.

LG Bernd

Hallo,

leider ist dies kein durch die Vollkaskoversicherung abgedeckter Schaden.

Vielmehr handelt es sich um einen Fall aus dem Bereich der "Brems-, Betriebs- und Bruchschäden", die wiederum nur durch eine besondere Zusatzversicherung (und auch nur von einigen Versicherern in D) eingeschlossen werden können.

Solltest Du das - recht seltene - Glück haben, dass dieser Baustein versichert wurde, wäre der Schaden hierüber dann abzurechnen - abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung, versteht sich.

Viele Grüße

Loroth

(P.S.: Ehe die Frage kommt: Nein, leider hilft hier auch nicht die eigene Privat-Haftpflichtversicherung weiter...)

Ich denke mal dass du für den Schaden aufkommen musst. Ich hoffe du bist nicht noch mit dem Auto gefahren, sondern hast es stehen gelassen. Dann könnte es noch relativ günstig sein.

Dann kann die Leihwagenfirma dir eine nette Rechnung für die Behebung des Schadens stellen. Da hilft auch keine Vollkasko. Da hilft nur deine persönliche Geldbörse.

Den schaden übernimmt keine Versicherung.