Fitnessstudovertragsauflösung,wegen Krankheit.Bekomme ich mein vorrausgezahltes Geld zurück?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du dürftest ein außerordentliches Kündigungsrecht haben, was du jedoch zeitnah geltend machen müsstest. Die Aufnahmegebühr erhälst du nicht zurück. Bezüglich der vorausgezahlten Beiträge dürfte das Fitnesstudio ungerechtfertigt bereichert sein und müsste sie dir erstatten. Eine AGB-Klausel die diesem entgegenstünden wäre wohl regelmäßig unwirksam, da sie alleine dem Fitnesstudiobetreiber diene.

 

 

Meines Wissens muss man keine Beiträge an das Fitness-Studio zahlen, wenn man das Sportstudio nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht nutzen kann. Aus diesem Grund vermute ich, dass man den vorgezahlten Beitrag vom Sportstudio zurückgezahlt bekommt. Einfach mal in den einschlägigen Suchmaschinen nach BGH-Urteilen suchen. Da findet sich in jedem Fall etwas. Ein Ausschluss in AGB könnte dann ggf. sogar unwirksam sein.  

Es könnte sein, dass sie folgendermaßen argumentieren : "Da du nur vorerst keinen Sport treiben darfst, wird der Betrag gutgeschrieben und kann zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden."

Von dem was ich hier schon gehört habe, kannst du froh sein, überhaupt vorzeitig aus dem Vertrag rauszukommen. Bekannte von uns hatten einen Schlaganfall, also war diese Art von Sport auch erstmal nicht möglich. Raus aus dem Vertrag kamen sie aber erst mit einem Anwalt.

Viel Glück!

Sandra

na achherje,

da kann ich nur hoffen,dass ich mehr "glück" habe... 

Es ist ein kleines privates Studio,also keine Kette.Hoffe,dass ich nicht so viel Ärger drum rum habe :(

Danke für die Antwort.

Das sollte in den ABG's Deines Vertrages geregelt sein. Schau dort mal nach. Ich persönlich gehe allerdings eher davon aus, daß Du das Geld abschreiben kannst......vll. ist man aber auch kulant.