Fitnessstudio, Transponder, Vertragsrecht

2 Antworten

Wenn die von Ihnen angegebenen Daten Stimmen so kann es nicht sein, dass erst am 31.08.2011 der Vertrag ausgelaufen sein soll. Hier ist der 30.06.2011 (es gibt nur 30 Tage im Juni)Stichtag. Die Gebühr für dieses Plastikteil darf nur dann erhoben werden wenn es so in den AGBs des Vertragspartners geregelt wurde. Kosten und Gebühren die im nachhineien einfach so und ohne Anerkenntnis erhoben werden sind nicht statthaft und daher in vollem Umfang abzulehen.

gibt es da irgendwelche Paragraphen, auf die man sich evlt. berufen könnte?

Hattest du irgendwelche Pausenzeiten drin, also Zeiten, wo der Vertrag stillgelegt war?

nein, der Vertrag lief durchgehend