Fitnessstudio akzeptiert Kündigung wegen Krankmeldung nicht?
Hallo ihr lieben
Habe einen Vertrag im Fitnessstudio auf zwei Jahre laufen. Kann aber aufgrund einer Krankheit nicht mehr teilnehmen und habe ein Attest geschrieben bekommen wo drin steht das ich an dem Zeitpunkt kein Fitnesstraining machen darf.
Mein Fitnessstudio will es aber nicht akzeptieren und will den genauen Krankheitsgrund wissen.
Wie sieht es rechtlich aus ? Darf ich den Vertrag außerordentlich kündigen, und muss ich dem Betreiber meine Krankheit mitteilen.
PS: im Vertrag steht das sich die Laufzeit bei Schwangerschaft oder Krankheit verlängert für die Ruhezeit in der man krankgeschrieben ist
6 Antworten
Niemanden geht es etwas an, an welcher Krankheit Du erkrankt bist. Ein Attest, der Dir bestätigt, dass Du den Sport nicht länger betreiben kannst, sollte eigentlich ausreichen. Aus diesem Grund würde ich dann auch schriftlich kündigen. Sollte man Dir eine Bestätigung verweigern oder die Kündigung nicht anerkennen, würde ich damit drohen, dass Du rechtliche Schritte einlegst.
Hey, ich habe das gleiche Problem.
Ich wollte fragen wie ist ausgegangen ist also konntest du den Vertrag außerordentlich kündigen?hattest du eine dauerhafte Erkrankung ?
Auch eine Kündigung aus außerordentlichen Gründen sollte in dem Vertrag geregelt sein. Wenn nicht, gibt es dieses eben nicht, muss es auch nicht geben. Und da die Klausel so lautet, dass man bei Krankheit ausetzen kann und sich die Laufzeit verlängert, hat man ja da schon ein gutes Entgegenkommen. Dass das Studio auch genau die Gründe wissen will, ist legitim, es kommt dir dann ja auch entgegen!
und muss ich dem Betreiber meine Krankheit mitteilen.
Nein, musst Du nicht.
Bundesgerichtshof mit Urteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10)
das sind wie so oft rechtswidrige mätzchen von fitnessstudio-verträgen, die keiner juristischen überprüfung standhalten.
kündige deinen vertrag außerordentlich aus wichtigem grund, widerrrufe das lastschriftmandat und biete dem studio an, ihre beiträge einzuklagen. dann ist ruhe.