Fitnessstudio ärgern?

5 Antworten

ne du liegst nicht richtig.

kann man machen als Studiobesitzer.

allerdings würde ich dort aus Prinzip nicht trainieren, richtig bescheuertes Verbot.

Das hat rein gar nichts mit dem Gleichbehandlungsgesetz zu tun.

Natürlich hat das Fitnessstudio das Hausrecht und kann bestimmte Kleidervorschriften festlegen.

Wenn halt für Männer das Verbot von Tank Tops gilt, kann man das entweder akzeptieren oder woanders trainieren gehen.

 

einerseits ja.

Allerdings handelt es sich hier um ein privates Unternehmen. Die "Kleiderordung" gehört zur Hausordnung. Zudem hat das Fitnessstudio das Hausrecht undkann somit jede/n des Hauses verweisen. Ob mit Tanktop oder mitohne.

Trotzdem ist es eine Form der diskriminierung, oder?  

@Prince49

Nicht nach dem AGG, siehe meine Antwort.

@Prince49

Nein. Denn sonst wäre es ja auch Diskriminierung, daß man von Dir als Mann erwartet, Dich nicht in der Damen-Umkleide umzuziehen.

Nein, zunächst einmal ist das Fitnessstudio im Privatbesitz, also können die prinzipiell machen, was sie wollen, der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt für Private nur eingeschränkt, er gilt vor allem für den Staat und weitergehend für Arbeitgeber.

Das ergibt sich aus §2 des AGG:

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,

2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,

3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,

4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,

5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,

6. die sozialen Vergünstigungen,

7. die Bildung,

8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum

Wie du unschwer erkennen kannst, trifft auf dein Fitness-Studio nichts zu und selbst wenn, kann es sein, dass sich einfach mehr Frauen über freizügige Männer beschwert haben, dann haben sie ein objektives Kriterium und dürfen eh Unterschiede machen. Das AGG besagt nämlich nicht, dass Mann und Frau immer absolut gleich behandelt werden müssen, vielmehr müssen Ungleichbehandlungen einfach durch objektive Gründe gerechtfertigt sein.

Noch so nebenbei: Zusammengefasst bedeutet das, du hast die Wette verloren, da gibt's auch keine Grauzone.


Das heißt dann wohl dass ich in leggins trainieren gehen muss. Yuhuu -.-