Firmenwagen hat Totalschaden - wird er jetzt komplett abgeschrieben?

2 Antworten

Die zusätzliche Abschreibung ist keine AfA (Absetzung für Abnutzung), sondern eine Teilwertabschreibung. Durch den Unfall ist der Wagen auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben.

Das kann theoretisch 1,- Euro Erinnerungswert sein, aber eventuell auch 1.000,- Euro, die ein Schrotthändler zahlt, weil er Teile gut gebrauchen kann.

Wenn das Fahrzeug wertlos ist, muss es voll abgeschrieben werden, ich darf doch keine Bilanzwerte in der Bilanz führen, die gar nicht (mehr) vorhanden sind.