Firmenwagen hat Totalschaden - wird er jetzt komplett abgeschrieben?
Guten Morgen Finanzexperten, Man nehme an ein Unternehmer kauft sich am 01.08.2015 einen Firmenwagen für 60.000 €. Am 01.08.2016 baut der Unternehmer einen Unfall mit dem Fahrzeug. Der Gutachter stellt fest, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Somit kann er das Fahrzeug nicht mehr für die Firma verwenden. In genau einem Jahr hat der Unternehmer 10.000 € abschrieben (60.000 € : 6 x 1 Jahr). Kann der Unternehmer die restlichen 50.000 € auf einmal abschreiben oder wie ist das hier.
2 Antworten
Die zusätzliche Abschreibung ist keine AfA (Absetzung für Abnutzung), sondern eine Teilwertabschreibung. Durch den Unfall ist der Wagen auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben.
Das kann theoretisch 1,- Euro Erinnerungswert sein, aber eventuell auch 1.000,- Euro, die ein Schrotthändler zahlt, weil er Teile gut gebrauchen kann.
Wenn das Fahrzeug wertlos ist, muss es voll abgeschrieben werden, ich darf doch keine Bilanzwerte in der Bilanz führen, die gar nicht (mehr) vorhanden sind.