Firmenwagen - Begrenzungen für Zweitfahrer?

6 Antworten

was die Versicherung erlaubt ist unwichtig.

es zählt was zwischen dem AG und deiner Mutter vertraglich bezgl. Nutzung des Firmenfahrzeugs abgeschlossen wurde.

Vertraglich ist das festgesetzt, was ich beschrieben hatte. Allerdings ist der Absatz mit der Tankkarte sehr schwammig formuliert... Sie meinte zu mir, dass ich sie benutzten darf - aber irgendwie finde ich das merkwürdig.

@ClashHelfer
Des Weiteren heißt es auch, dass ich den Wagen alleine fahren darf

wenn du Tanken musst, dann ist das eben so. ohne Sprit kommst nicht nach Hause :)

@ClashHelfer

Man geht davon aus, dass niemand den Sprit trinkt und auch nur dieser Wagen betankt wird. Es lässt sich ja relativ leicht prüfen, ob Schindluder getrieben wurde:

Der KM-Stand zur Wagenausgabe und Rücknahme sind bekannt. Dazwischen wird auch vielleicht regelmäßig nach dem KM-Stand gefragt. Und anhand der Abrechnungen mit dem Kartengeber weiß man, wie viel getankt wurde. Daraus lässt sich in Sekundenschnelle der Durchschnittsverbrauch berechnen und selbst die S-Klasse braucht keine 132 Liter auf 100 km. Da würde man sicher nachfragen, warum das Loch im Tank nicht früher aufgefallen sei.

Wenn deine Mutter einen Firmenwagen hat, gibt es dazu mit Sicherheit eine Anweisung des Arbeitgebers zum Umgang damit. Da steht dann auch drin, wer den alles fahren darf.

Das kann ganz unterschiedlich sein. Teilweise dürfen dann nur Firmenmitarbeiter fahren, bei anderen Arbeitgebern auch Mitglieder des Haushalts des Angestellten. In meiner DienstwagenVereinbarung steht dass nur meine Frau den Wagen fahren darf, das aber auch nicht ohne mich.

Du musst also in den Vertrag deiner Mutter schauen um das zu erfahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Vertrag steht, dass ich fahren darf - auch ohne, dass sie mit im Auto sitzt. Allerdings steht nicht explizit dort, dass andere die Tankkarte für das Auto nutzen dürfen...

Das sind Regeln, die jede Firma individuell erlässt, das musst du in der Firma erfragen bzw müsste deine Mutter diese bekommen haben. Ich kenne es zB so, dass ein anderer nur fahren darf, wenn die eigentliche Person im Auto sitzt, aber es gibt auch Firmen, da dürfen Familienmitglieder alleine fahren usw.

Wenn deine Mutter in der GF ist, wird sie diese kennen und kann die Regeln vielleicht auch ändern.

Zum Fahren, also zum Betrieb eines Kraftfahrzeugs gehört auch die Versorgung des Kfz mit Betriebsstoffen, also auch die Benützung der Tankkarte. Die Tankkarte ist nicht personalisiert. Es versteht sich allerdings von selbst, daß Du damit nicht Dein eigenes Fahrzeug betanken darfst, sondern nur das Geschäftsfahrzeug.

Es wäre schon schwer zu prüfen, wer die Karte benutzt hätte; das bedeutet personellen Aufwand und i.d.R. wird mit der Erlaubnis einer Benutzung durch andere Fahrer auch die Nutzung der Tankkarte für diese freigegeben.

Je nach Firma wird man nur einen Blick auf den Betrag werfen, der in einem Monat angefallen ist und wenn der nicht extrem nach oben ausschlägt, diesen auch nicht bemängeln - es ist ja ein zusätzlicher Aufwand.

Du solltest nur nicht so schlau sein, den Wagen als Taxi zu missbrauchen und Hinz und Kunz auf die Karte tanken zu lassen. Diese übermäßig hohe Kostensteigerung wird vermutlich bald auffallen und dementsprechend könnte es Konsequenzen haben.

Das ist logisch, es geht nur um den Gebrauch von dem Wagen, wenn meine Mutter mal im Urlaub ist - dann würde ich mir nämlich meine Tankkosten sparen, hehe.

@ClashHelfer

Das ist zumindest bei den Firmen, bei denen ich bislang tätig war, nie ein Problem gewesen. Mit der privaten Nutzung des Wagens durch Familienangehörige war auch automatisch erlaubt, die Karte zu nutzen.

Nicht überall war es auch erlaubt, außerhalb Deutschlands damit zu tanken und je nach Land durfte der Wagen auch nicht dorthin bewegt werden. Nach Österreich, Schweiz, Belgien fahren: Ja. Aber tanken mit der Karte nur in D.

Kommt eben darauf an, welche Einschränkungen der AG macht. Es ist natürlich nie verkehrt, im Zweifel mit einer netten Mail an die Personalabteilung um eine Bestätigung zu bitten. Da hast Du einen schriftlichen Nachweis und keiner kann Deiner Mutter und Dir irgendwelche Mogeleien vorwerfen.

@sumpfbub

Vielen Dank! :)