Firmengründung in USA als Auswanderungsgrund? bitte lesen

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maxikos3. Dein erster Schritt ist das Konsulat der USA. Die wollen wissen wohin es Dich zieht und, noch viel wichtiger, wieviel Kapital Du in Deine "Traum-Firma" investieren kannst. Amerika brauch bekanntlich dringend Investoren. Darüber kannst Du Dich zur Zeit bestens am Kapitalmarkt informierem. Wenn sich also nicht nur ein Wurm in Deinem Kopf windet, nimm den Bankauszug Deiner Millionen mit und schon werden Dir die Amis Deine "geliebte Greencard" ausstellen. Bei einigen Staaten wo der Pleitegeier besonders stark wedelt, wirst Du möglicherweise sogar vom Bürgermeister persönlich in dessen Limu vom Flughafen abgeholt. Vergiss danach nicht, eine Ansichtskarte zu uns nach Europa zu schicken. Schöne Reise noch!!

Wege zur Green Card [Bearbeiten]Eine Permanent Resident Card erhält man auf verschiedenen Wegen:

Kategorie EB-1: Personen von nationalem Interesse für die USA [Bearbeiten]In dieser Kategorie können sich bewerben:

– hochqualifizierte Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder des Sports (Inhaber von internationalen Auszeichnungen etc.) – hervorragende Professoren und Forscher – bestimmte Manager und Führungskräfte der multinationalen Wirtschaft

Kategorie EB-2: Personen mit besonderen Fähigkeiten [Bearbeiten]In dieser Kategorie können sich bewerben:

– Personen des gehobenen Berufsstandes (Hochschulabschluss) – Personen mit besonderen Fähigkeiten auf wissenschaftlichem, künstlerischem und geschäftlichem Gebiet

Voraussetzung ist immer ein Arbeitsplatzangebot eines US-Arbeitgebers. Hier muss zudem eine Prüfung des Arbeitsmarktes erfolgen, aus der hervorgehen muss, dass kein amerikanischer Arbeitnehmer mit dieser Qualifikation für die Arbeitsstelle zur Verfügung steht.

Kategorie EB-3: Akademiker, qualifizierte Fachkräfte, sonstige Arbeitnehmer [Bearbeiten]Die Beantragung aufgrund eines Arbeitsplatzangebotes ist in dieser Kategorie möglich für qualifizierte Personen mit höherem Schulabschluss, Facharbeiter mit mind. zwei Jahren Berufserfahrung sowie andere Arbeitnehmer, deren Fähigkeiten in den USA gesucht werden. Nur nach Prüfung des US-Arbeitsmarktes, aus der hervorgehen muss, dass kein amerikanischer Arbeitnehmer zur Verfügung steht, kann die Permanent Resident Card beantragt werden. Für Arbeitnehmer ohne besondere Ausbildung sind lange Wartezeiten einzurechnen.

Kategorie EB-4: Kirchliche Mitarbeiter [Bearbeiten]Bestimmte Personen, die eine religiöse Tätigkeit ausüben, dürfen ebenfalls eine Permanent Resident Card beantragen. Im Gegensatz zum in der Definition ähnlichen Nichteinwanderungsvisum R-1 muss hier aber nachgewiesen werden, dass der Antragsteller schon im Heimatland mindestens 2 Jahre für die Kirche oder Gemeinde gearbeitet hat. Eine Prüfung des Arbeitsmarktes ist allerdings nicht notwendig.

Kategorie EB-5: Investoren [Bearbeiten]Investoren, die Arbeitsplätze für zehn nicht mit ihnen verwandte Personen schaffen, indem sie Kapital in neue Wirtschaftsunternehmen in den USA investieren, können ebenfalls eine Permanent Resident Card bekommen. Die Investition muss mind. zwischen 500.000 und 1.000.000 US-Dollar liegen, abhängig von der Beschäftigungslage im jeweiligen geographischen Gebiet. Erst nach 2 Jahren wird die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, wenn in dieser Zeit die versprochene Investition tatsächlich erfolgt und Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Verwandte von US-Bürgern [Bearbeiten]Verwandte von US-Bürgern, die in die USA einwandern dürfen, sind: Eltern, Kinder und Geschwister. Eltern sowie ledige Kinder von US-Bürgern unter 21 Jahren erhalten sofort die Genehmigung zur Einwanderung, ältere oder bereits verheiratete Kinder müssen dagegen recht lange warten. Geschwister von US-Bürgern haben trotz Berechtigung zur Antragstellung nur sehr geringe Chancen, da die Wartezeiten über 10, mitunter sogar über 20 Jahre betragen können (z. B. bei Antragsstellern von den Philippinen). Die Wartezeiten ergeben sich aus dem „Visa Bulletin”, siehe Weblinks.

Verwandte von Green-Card-Inhabern [Bearbeiten]Ein Permanent Resident ist lediglich dazu berechtigt, seine unverheirateten Kinder mit in die USA zu holen. Verheiratete Kinder, Eltern, Geschwister oder sonstige Verwandte haben keine Chance, über den Bürgen selbst eine Genehmigung zur Einwanderung zu erhalten. Dies kann sich jedoch ändern, wenn der Inhaber nach frühestens fünf Jahren die US-Staatsbürgerschaft beantragen sollte. In diesem Fall kann er dann auch andere Familienmitglieder „nachholen“.

Ehepartner von US-Bürgern oder Green-Card-Inhabern [Bearbeiten]Sowohl US-Bürger als auch Permanent Residents sind dazu berechtigt, nach der Hochzeit ihre Ehepartner mit in die USA zu holen. Während die Ehepartner von US-Bürgern sofort einreisen dürfen, müssen die Ehepartner von Permanent Residents allerdings mit bis zu 5 Jahren Wartezeit rechnen. Die Wartezeiten ergeben sich aus dem „Visa Bulletin”, siehe Weblinks.

Teilnahme am Diversity Visa Program [Bearbeiten]Daneben werden jedes Jahr in einer Lotterie (engl. Diversity Immigrant Visa Program, kurz DV) 55.000 Green Cards weltweit und 5.000 für Lateinamerika verlost. Die Lotterie entstand 1987 auf Initiative des damaligen Präsidenten Ronald Reagan. Die Vielfalt der Nationalitäten war ins Wanken gekommen, weil aus einigen Ländern übermäßig viele Einwanderer in die Vereinigten Staaten einreisten. Deshalb wollte Reagan über eine Lotterie die Vielfalt aufrechterhalten. Von diesem Programm werden zahlreiche Länder, die in den letzten Jahren eine hohe Einwanderungsrate hatten, ausgeschlossen. Die Teilnahme ist zunächst kostenlos und auch ohne die kostenpflichtige Hilfe einer Agentur problemlos möglich. Im Verlauf des Bewilligungsablauf

Geschäftsgründer benötigen keine Greencard. Mit einem schlüssigen Geschäftsplan und ausreichenden Finanzen (und den erforderlichen Lizenzen im angepeilten Bundesstaat) kannst Du ein E-2-Visum (Investorenvisum) beantragen. Das Visum wird gemeinhin jeweils für zwei bis fünf Jahre ausgestellt und muss dann verlängert werden: Für die Verlängerung müssen Geschäftserfolge (wichtig: Arbeitsplatzschaffung für Inländer) nachgewiesen werden.

ja, man kann die Greencard umgehen, dies nennt sich Investoren Visum. Dazu brauchst du aber NAchweis über genügend Grundkapital und auch noch einiges mehr,.

Am besten wäre es wenn du dich entweder beim Auswertigen AMt oder besser noch direkt bei einem Konsulat der USA informierst, denn die können dir auch direkt die nötigen Informationen und Formulare geben

Wenn du genug Geld mitbringst, um einen eigenen Betrieb zu gründen, verzichtet man auf die Green-Card