Firmenequipment als Pfand für noch austehende Zahlungen

2 Antworten

Haben sie schon einmal mit dem Insolvenzverwalter / Sachwalter des Insolvenzverfahrens gesprochen? Ist das Verfahren eröffnet, so steht Ihnen in der Regel Insolvenzgeld für ausstehenden Lohn zu.

Die Arbeitsmittel behalten? Keine wirklich gute Idee, da sie nicht Eigentümer dieser Dinge sind, sondern sie Ihnen nur überlassen wurden. Der Insolvenzverwalter ist auch Ihr Ansprechpartner für die Rückgabe der Arbeitsmittel - lassen Sie sich die Rückgabe quittieren und denken Sie bitte daran, sich ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen!

Damit wäre ich vorsichtig. Wenn Du einen fälligen Lohn hast, den vom Dezember z. B. dann könnte das gehen. Für zukünftige Löhne auf keinen Fall.

Alle noch offene Zahlungen sind von 2014 ... da ich gekündigt wurde gibt es keine zukünftige Löhne