Firma ist zu wegen Fastnacht. Muss ich Zwangsurlaub nemen?

9 Antworten

Wenn es einen Betriebsrat gibt, der über eine entsprechende Betriebsvereinbarung eine solche Regelung mit dem Arbeitgeber getroffen hat, dann bist Du "machtlos".

Ansonsten kann der Arbeitgeber über sein Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO diese freien Tage anordnen. Er ist jedoch nicht völlig frei bei seinen Entscheidungen, sondern hat sie "nach billigem Ermessen" zu treffen; d.h. er muss eine Abwägung treffen zwischen den betrieblichen Belangen und den persönlichen Bedürfnissen der betroffenen Arbeitnehmer. Wenn es Dein begründetes Bedürfnis ist, an diesen beiden Tagen keinen Urlaub zu nehmen, darf der Arbeitgeber das nicht einfach ignorieren; er muss allerdings auch nicht grundsätzlich Deinem Bedürfnis folgen!

Unter Umständen also kann er Dich nicht zwingen, an beiden Tagen Urlaub zu nehmen, sondern muss Dir gegebenenfalls die Möglichkeit zur Arbeit einräumen.

Es ist allerdings die Frage - gemäß dem häufigen Gegensatz von "Recht haben" und "Recht bekommen" -, ob sich eine Konfrontation in dieser Angelegenheit überhaupt lohnt. Nein, eigentlich ist das keine Frage: Sie lohnt sich nicht! Zumal ich in Deinem konkreten Fall dem Arbeitgeber das vorrangige Recht einräumen würde (hättest Du aber - als Fiktion - z.B. nur noch zwei Tage Urlaub, dann könnte er Dich nicht zwingen, zu Hause zu bleiben, bzw. bei geschlossenem Betrieb und Arbeitswillen Deinerseits dürfte er Dir dann keinen Urlaub anrechnen).

Meine Firma macht über Fastnacht zu, da hier einige in Vereinen sind und da frei wollen. Mir ist Fastnacht aber völlig egal. Trotzdem muss ich 2 Tage Urlaub nehmen.

Das ist nicht nur rechtens, sondern Du hast so richtig Muße, Dich völlig frei von jeglichem arbeitsmäßigen oder gar karevalistischen Rummel auf Deine Prüfung, wann auch immer die stattfindet, gründlich vorzubereiten!

Ja ist es. WEnn der Chef es so will. Es gibt viele Betriebe, die zu bestimmten Zeiten zumachen und in der Zeit hast du deinen Urlaub zu nehmen.

Familiengerd  20.02.2014, 17:13

Wenn der Chef es so will.

Unabhängig von der konkreten Frage: Diese Phrase "Wenn der Chef es so will." ist das übelste "Totschlagargument" - und als Argument sowieso völlig falsch!

Etwas ist nicht alleine deshalb erlaubt, nur weil "der Chef es so will."

Nordseefan  20.02.2014, 19:00
@Familiengerd

Nein sichelich ist nicht alles erlaubt weil es der Chef so will. Betriebsurlaub aber schon.

Familiengerd  21.02.2014, 18:06
@Nordseefan

Betriebsurlaub aber schon.

Auch den kann oder darf er nicht nach bloßem Gutdünken festlegen - auch hier gilt das in der Antwort bereits Gesagte!!!

Wenn die ganze Firma "Betriebsurlaub" macht, musst du Urlaub nehmen. Und bis zu einer gewissen Anzahl an Urlaubstagen, darf die Firma das auch machen.

Was willst du denn sonst auch allein ohne Aufgaben in der Firma?

betriebsurlaub für ausnahmslos alle gilt nur, wenn es eine entsprechende betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche passagen darüber gibt. ansonsten hast du anspruch auf beschäftigung, aber ggf. musst du dann klos putzen oder wache schieben. und du musst damit rechnen, von deinen kollegen als spaßbremse gemobbt zu werden.

Familiengerd  20.02.2014, 17:37

ansonsten hast du anspruch auf beschäftigung

Das stimmt so ohne Weiteres nicht, denn über sein Direktionsrecht darf der Arbeitgeber nach billigem Ermessen (!) den Urlaub anordnen, muss also dabei die berechtigten persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und in seine Abwägung mit den betrieblichen Belangen einfließen lassen.

Es bedarf auch keiner arbeitsvertraglichen Vereinbarung!