Firma: Barzahlung abgelehnt. Dürfen die das?

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Im Grunde kann natürlich jeder Händler selbst bestimmen welche Zahlungsweise erakzeptiert, aber das Ablehen von Bargeld ist schon ungewöhnlich ... WOlltest du mit einem 500er Schein bezahlen? Diese werden wegen der Fälschungsgefahr oft nicht akzeptiert.

Das Geld kam in 50er, paar 20er, 10er und 5er aus dem Automaten. Ich hab noch nie 100er oder höhere Scheine bekommen.

@Sifestia

Hm, echt komisch ... Ist mir noch nie passiert. Am besten du gibst dein geld woanders aus, eigentlich sollte sich der Händler über Bargel freune (Nur Bares ist wahres).

Das Unternehmen entscheidet, mit welchen Zahlungsmethoden sie das Geld erhalten wollen, bzw. welche sie zur Bezahlung zur Verfügung stellen. Jedoch verpassen sie eine Menge Kunden wenn sie keine Barzahlungen annehmen. Zudem ist Barzahlung die sicherste Methode für ein Unternehmen ihr Geld zu erhalten, da dies dann ein Zug-um-Zug-Geschäft ist (Ware gegen Geld). Bei bargeldlosen Zahlungen ist stets eine Grundgefahr vorhanden, dass das Geld aus diversen Gründen nicht vom Konto des Käufers abgebucht werden kann.

Wie gesagt: Die sind selber schuld. Dadurch verekeln sie sich nur die Kunden und haben somit weniger Umsatz.

mfg Kun

das kann so nicht stimmen, da es leute gibt, die gar kein konto besitzen, und solche die trotz konto nur in bar zahlen wollen, sollte es jeder laden nehmen. wenn die sich weigern, sind sie selber schuld an dem verlust von kundeschaft. sollte so etwas nochmal vorkommen, frage am besten nach dem filialleiter und besprich das mit ihm.

Es müßte im Laden groß irgendwo stehen, daß ab einem bestimmten Betrag kein Bargeld mehr angenommen wird. Ja, dann ist es erlaubt.

Hier muss man unterscheiden:

Geht es um einen Kauf oder um das Begleichen einer Schuld?

Bei einem Kauf müssen beide Parteien den Zahlungsmodalitäten zustimmen. Wenn dem Verkäufer Barzahlung nicht gefällt, dann ist er nicht gezwungen, den Kaufvertrag einzugehen. Er verliert dann einen Kunden, aber das ist sein Problem.

Anders sieht es beim Begleichen von Schulden aus. Hier darf ein Versuch des Schuldners, die Schuld in Bar zu begleichen nicht verweigert werden (ausser es wurde zuvor etwas anderes vereinbart). Tut er dies dennoch, dann ist das sein Problem und nicht das des Schuldners.

Ausnahmen sind nur der berühmte Sack mit Centmünzen, es gibt eine gesetzlich geregelte Höchstzahl von Münzen (50) die bei einer solchen Zahlung verwendet werden darf damit sie nicht abgelehnt werden darf.

http://www.gesetzesweb.de/MuenzG.html