Fingerabdrücke Daktyloskopie?
Beispiel
Jemand bedroht eine Person mit einem Gefährlichen Gegenstand zb. Messer etc. und verletzt diese Person.
Der Täter zeigt sich selber an, sprich er alamiert selbst die Polizei und gesteht die Tat ein, weil er auch von mehreren Zeugen gesehen wurde.
Den Gegenstand zb. Messer händigt er dem Beamten aus!
Sagen wir es wird auf Fingerabdrücke untersucht und man stellt fest, dass diese nur von einer Person sind!
Könnte man diese Abdrücke ohne das noch nie vom Täter Abdrücke genommen wurden ( erkennungsdienstlich) ihm zu hundert pro zuordnen sprich sagen das sind seine weil er es in der Hand hatte, oder muss ein Abgleich gemacht werden...was ja eigentlich logisch ist?
2 Antworten
Klar. Der Täter wird irgendwo wohnen und dort Dinge als einziger angefasst haben oder vorher irgendwo gesehen worden sein, wo er etwas anfasste - ganz davon zu schweigen, dass er so oder so erkennungsdienstlich behandelt werden muss.
Ja, logisch. Du wirst sowieso erkennungsdienstlich behandelt und mit dem Abgleich wird die Plausibilität des Geständnisses untermauert. Damit ist die Staatsanwaltschaft auf der sicheren Seite. Sie hat nicht nur ein Geständnis, sie hat auch einen Beweis, dass das Geständnis wahr ist. Besser gehts nicht, und der Aufwand ist gering.
Ja, er hätte ja auch an mehreren Fingern ein Pflaster getragen haben oder pflasterspray