Fingerabdrücke Daktyloskopie?

2 Antworten

Klar. Der Täter wird irgendwo wohnen und dort Dinge als einziger angefasst haben oder vorher irgendwo gesehen worden sein, wo er etwas anfasste - ganz davon zu schweigen, dass er so oder so erkennungsdienstlich behandelt werden muss.

Ja, logisch. Du wirst sowieso erkennungsdienstlich behandelt und mit dem Abgleich wird die Plausibilität des Geständnisses untermauert. Damit ist die Staatsanwaltschaft auf der sicheren Seite. Sie hat nicht nur ein Geständnis, sie hat auch einen Beweis, dass das Geständnis wahr ist. Besser gehts nicht, und der Aufwand ist gering.

Ja, er hätte ja auch an mehreren Fingern ein Pflaster getragen haben oder pflasterspray