Findet ihr es gerecht, wenn der Einbrecher die Hausbesitzer anklagt, wenn er sich beim ausräumen verletzt?
Der Einbrecher bricht ein, räumt alles mögliche aus und verletzt sich im dunkeln - etwas schweres fliegt auf dem Fuss .. nun werden die Hausbesitzer angeklagt deswegen.
Zurecht oder sollte der Räuber kein recht dazu haben?
Das Ergebnis basiert auf 27 Abstimmungen
12 Antworten
Das ist ein Fall aus den USA, wo ein Einbrecher durch das Glas des Wintergartens brach und sich sehr schwer verletzte.
Der Hausbesitzer ist damals tatsächlich verurteilt worden, weil er das Glasdach nicht gegen Betreten abgesichert hatte. Das war nicht weit von mir. Alle waren überrascht.
Mein Vater hat gemeint, in Deutschland geht das nicht. Allenfalls nur, wenn das Glasdach ein begehbarer Weg oder Notausstieg gewesen wäre.
Sowas gibt’s nur in den USA. Aber der krankt das System…🙄
Einem Einbrecher sollte man das Recht entziehen den Hausbesitzer anzuklagen. Er hat sich ja unbefugt Zutritt verschafft und damit jegliche Rechte verloren. Natürlich sollte man ihn nicht gleich Umbringen, aber wenn er sich (selber) verletzt, Pech :)
Hihi gerne 😋
Zumindest nicht in Deutschland. Da wird noch logisch gedacht und geurteilt.
In den USA ein völlig anderes Bild. Da gibt’s schon saftiges Schmerzensgeld weil der Kaffee zu heiß war.
Eindeutig mutwillige Körperverletzung des Hauseigentümers... ich persönlich Präferiere während des Urlaubs die wertvollsten Gegenstände vor die Haustür zu stellen, so das die Einbrecher ich ja keinen Bruch heben. Schmerzensgeld ist teuer
😅
Danke fürs Kompli ☺️