Findet die Polizei Radarwarner im Navi?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe für mein TOMTOM 2 SD-Karten. Auf einer sind auch Radarwarner gespeichert. Die normale Karte liegt aber griffbereit in der Ablage , sodaß im Fall einer Kontrolle des Navis , die von der Polizei unerwünschte Karte mit einem Daumendruck entfernt werden kann. Bisher habe ich diesen Trick noch nicht anwenden müssen.

Schau mal hier:

http://www.autobild.de/artikel/navi-als-radarwarner_446160.html

-übrigens darf die Polizei dein Navi auf "Radarwarner" kontrollieren.Wenn sie vorhanden , aber nicht aktiviert sind , ist alles o.K..

Sind sie jedoch aktiviert , kostet es 70,-Euro und ein paar Punkte in Flensburg sind fällig.

@doddo

Korrektur: 75,-Euro und 4 Punkte.

Die Polizisten interessieren sich da gar nicht für.

Lediglich, wenn einer durch die City rast und an jeder gefährlichen stelle in die Eisen geht, könnte es sin, dass sie da mal nachhaken.

Das andere Problem ist, dass manche Navis diese Radarwarnfunktion so geschickt verstecken, dass selbst der Nutzer manchmal keinen Plan hat warum das Dingens immer wieder piepst...

Aus Bayern sind Fälle bekannt, in denen der Navi konsfiziert oder möglicherweise sogar zerstört wurden. Wenn vor einer Radarfalle der Fahrer plötzlich abbremst, würde ich als Polizist misstrauisch werden.

es gibt Radarwarner, die man per Knopfdruck vom Navi löschen kann.

Für Medion gibt es da zB das Programm "POIbase", welches so eine Funktion besitzt

Es gibt sogar sogenannte Laser-blender, d.h. auf das Laser wird ein Laser gesetzt, eine Messung damit verhindert. Das Gerät ist zweckmäßigerweise im Maschinenraum eingebaut. Die Radarwarner von Medion haben damals (vor ca. 2 Jahren) ohnehin nur die ständigen Messstationen aufgeführt und einen Warnton abgegeben, sobald man sie erreichte (wie du unter 3. ausführtest. Ausser dem 3.Punkt ist sowieso alles verboten oder glaubst du, dass Medion etwas Ungesetzliches anbietet.?

Bei dem Laserblender hat die bayrische Polizei (so mir erinnerlich) das Auto still gelegt und untersucht. Die explizite Rechtslage kenne ich allerdings nicht.