Finderlohn fuer Nothammer?

5 Antworten

§ 971
Finderlohn

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.


Du kannst also einen Finderlohn verlangen, dieser wird aber nicht allzu hoch ausfallen. Höchstens 5% vom Wert.

Theoretisch natürlich schon.

Praktisch ganz sicher nicht. Denn Finderlohn gibt es nur, wenn sich auch jemand nach dem verlorenen Gegenstand erkundigt. Und das wird bei einem Nothammer - der eh gestohlen sein dürfte - kaum geschehen.

ich glaube schon.

im fundbüro stehen einem glaub 3-5% des Gegenstandes zu

also ob du bei der Polizei was bekommst, weiß ich nicht

Nein! In der Regel nicht

Zwo Mark fuffzich Dosenpfand...   Wie wärs wenn du nicht dein Handeln von Geld abhängig machst. Natürlich bekommst du für ein Plastikteil keinen Finderlohn.