Finanzielle Unterstützung von Geschwistern von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unterstützungsleistungen kann man im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen ansetzen. Zu beachten: eigene Einkünfte+Bezüge der Person werden angerechnet wenn sie jährlich 624 EUR übersteigen. Die eigenen Leistungen können mit max. jährlich 8.040 EUR angesetzt werden.

Am besten legst Du einen Dauerauftrag mit einer monatlichen Summe an, dann hast Du den Nachweis gegenüber dem Finanzamt auf dem Konto und es ist steuerlich günstiger, da Unterstützungsleistungen zeitanteilig berücksichtigt werden (wenn Du zB. nur einmalig zahlst, werden alle Freibeträge etc. gezwölftelt)!

Der Stern wurde vielleicht etwas voreilig vergeben :)

Ganz so einfach ist es dann doch nicht: http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=19&softlinkID=13598&softCache=true

Eine Schwester wird im Regelfall NICHT als unterhaltsberechtigte Angehörige gewertet!

Deine Antwort kam zu spät ;-) Vielen Dank für den Link und die Antwort!

Normaler Weise ja. Entsprechend Deiner Steuerprogression. Aufwendungen für Familienmitglieder sind da auf jeden Fall drin.