Finanzielle Unterstützung für ausländische Mediziner?

3 Antworten

Als EU-Bürger braucht er keine gesonderte Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis! Das ist doch einer der tollen Aspekte der EU, also, dass jeder EU-Bürger in jedem Mitgliedsstaat arbeiten und leben darf, ohne irgendwelche gesonderten Genehmigungen. Sprich, er kann sich somit problemlos einen Job suchen, mit dem er seinen Lebensunterhalt finanziert, bis die Anerkennung seines Studiums abgeschlossen ist.

Worauf er allerdings eventuell keinen Anspruch hat, sind Sozialleistungen. Sprich, Arbeitslosengeld 1 oder 2 könnte eventuell in seinem Fall nicht möglich sein. Aber mit einem abgeschlossenen Medizinstudium sollte es ja nicht so schwer sein, irgendwo einen Job zu finden, mit dem er sich über Wasser halten kann, bis er eine Stelle als Arzt antreten und dort seine Facharztausbildung anfangen kann. Außerdem ist so ein Job auch eine tolle Möglichkeit, die Sprache umso schneller und besser zu erlernen, weil er dadurch ja mit anderen Menschen in Kontakt kommt und sowas IMMER unglaublich dabei hilft, Sprachen zu lernen!

Wieso darf er nur auf 450 Euro Basis arbeiten? Es stört mich das "darf".

  1. Wenn er, weil tagsüber in der Sprachschule, keine Zeit hat dann sollte er einen Abend- oder Nachtjob annehmen.
  2. Du könntest ihm Geld leihen. Als Mediziner wird er doch in der Lage sein das danach an Dich zurück zuzahlen.
  3. Deine Arbeitsamtantwort habe ich auch nicht verstanden. Wollen die ihm keinen Job vermitteln? Es müsste doch was mit Pflege in der Forschung oder ähnlichem möglich sein. Und wie gesagt das kann doch dann ein Job sein der nicht mit seinem Sprachunterricht kollidiert.

Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit. Kredit bekommt er nicht weil kein Einkommen. Unterstützung auch nicht weil es käme nur Hartz IV in Frage und die gibt es nicht weil keine Transferleistungen für Ausländer. Also bleibt nur eine Sprachschule in seinem Heimatland weil dort würde er natürlich die Sozialleistungen seines Landes erhalten oder halt Hilfe aus der Familie oder ein Privatdarlehen.

EU-Bürger ! haben jederzeit das Recht eine entgeltliche Tätigkeit in Deutschland aufzunehmen, allerdings haben sie kein Anrecht auf Transferleistungen.

Arbritsamt sieht das wohl anders... er war schon mehrmals dort und jedes mal wurde sein Gesuch abgelehnt...

@AdrijanaT

Sorry aber was soll das AA machen - Stellen anzubieten haben diese sowieso eher nicht. Einfach bewerben - um z.B. irgendwo Regale aufzufüllen oder zu putzen bedarf es nicht unbedingt deutscher Sprachkenntnisse.