Gibt es finanzielle unterstütung bei Trennung vom Ehemann?

7 Antworten

Da sie sich als Kosmetikerin selbständig gemacht hat, wird dieses als Einkommen angerechnet. Unterhalt gibt es für die jüngere Schwester, ob Du noch was bekommst ist fraglich, da Du Dein eigenes Geld verdient. Also wäre es ratsamer einen Anwalt aufzusuchen.

In erster Linie seid ihr Kinder unterhaltsberechtigt. Das auf keinen Fall vergessen.

Und bei dem anderen Punkt ist es so, dass deine Mutter finanzielle Unterstützung zusteht, da sie ihre eigene Karriere aufgegeben hat, um ihren Ehemann den Rücken frei zu halten.

Allerdings wäre es besser das wie viel mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Um den werdet ihr nicht drum herum kommen.

da wird es sicher kein wohngeld mehr geben. deine mutter bekommt unterhalt, die kinder ebenfalls. und du hast ja auch noch ein einkommen. das dürfte reichen

nein, in Müchen leider nicht, und wenn Meine Mutter mit meiner Schwester wo anders hin zieht muss ich hier bleiben, dann kommen wir beide nicht über die Runden.

Ich hatte vor knapp einem halben Jahr selbst vor auszusiehen, und das sind so enorme kosten, vorallem hier in München, dass ich mir selbst ein Zimmer in einer WG schwer hätte leisten können.

Mein Gott, 17 bist du erst? Gehört das Haus deinem Vater? In München? Falls es abbezahlt ist, dann ist doch genug Geld da, dass du dir um dein Studium keine Sorgen zu machen brauchst. Wenn es aber nicht reichen würde - dafür gibt es doch Bafög (schon gehört?). Ich glaube aber, man braucht Abi dafür. Du hast auch nicht geschrieben, ob es bei deinen Eltern um eine Trennung oder eine Scheidung geht. Drum die Frage mit dem Haus - wer wird Platz machen, sprich ausziehen? Mit wem würdest du gehen wollen? Eher mit deiner Mutter, scheint mir. Ich würde an deiner Stelle einfach mal die weitere Entwicklung abwarten und schön deine Ausbildung weitermachen. Dass du die abschließt, ist die nächsten paar Jahre für dich vorrangig.

Wenn Eheleute sich trennen, müssen sie sich bis zur Scheidung ggf. auch weiterhin unterstützen: Wenn der eine Ehepartner ein viel geringeres Einkommen hat als der andere, kann er vom anderen "Trennungsunterhalt" einfordern. 

  • Ob derjenige dann nach der Scheidung noch "nachehelichen Unterhalt" erhält, entscheidet der Richter. (Allerdings wird dieser Unterhalt nur noch in Ausnahmefällen zugesprochen, in der Regel muss dann jeder seinen eigenen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften...).
  • Staatliche Unterstützung würde es nur geben, wenn einer der Ehepartner nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt allein aus dem Vollzeitjob (oder ggf. Trennungs- bzw. nachehelichem Unterhalt...) zu bestreiten.

Für minderjährige Kinder müssen beide Elternteile vorrangig sorgen. Der Elternteil, bei dem ein Kind verbleibt, kann vom anderen Elternteil Unterhalt für dieses Kind einfordern (dieser Unterhalt hätte Vorrang vor dem Trennungsunterhalt).

  • Volljährige Kinder müssen sich um ihren Unterhalt selbst kümmern, ihn also selbst bei den Eltern einfordern (beide wären dann barunterhaltspflichtig). Sie haben aber nur einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie dann noch zur Schule gehen oder während ihrer ersten Ausbildung...