Finanzielle Rücklage als Ersatz für Bürge?

8 Antworten

Nettokaltmiete ist schon ein fragwürdiger Begriff, nun bringst du hier völlig unwesentlich auch noch "Nettowarmmiete" an. Die Mietsicherheit resultiert letztlich aus der 3-fachen Grund- oder Nettomiete.

Die Bürgschaft eines Elternteiles ist ebenfalls auf diese Nettomiete begrenzt. Will der Vermieter eine zweifache Absicherung? Eine Bankbürgschaft, die du anstrebst, kann der Vermieter ablehnen. Schlage dem Vermieter die Übergabe eines Kautionssparbuches vor.

Wie hoch sind denn die mtl. Nettoeinkünfte von dir und deiner Freundin?

Scheinen sehr niedrig zu sein, denn sonst würde der Vermieter keine Bürgschaft fordern.

Und deine finanziellen Rücklagen sind wie hoch?

Und diese kannst du nachweisen? Kapitalanlage bei der Bank?

Dann teile ihm doch ganz offen mit, wieviel Du auf dem Konto als Rücklage hast. Zeig ihm direkt den Kontoauszug.

Ihr seid jung und man vermutet, dass ihr noch kein eigenes Vermögen habt.

Lt. Gesetz darf der Vermieter als Absicherung nicht mehr verlangen, als das, was im Gesetz steht, nämlich 3 Monatskaltmieten. Verlangt er eine zusätzliche Bürgschaft, müßt Ihr diese gar nicht bei bringen. Aber wie soll man einen zweifelnden Vermieter überzeugen?

Würde mir als Vermieter ein solcher Vermögensnachweis präsentiert und ist auch sonst alles in Ordnung, dann sähe das für den Mietinteressenten doch recht rosig aus.

Einem halbwegs vernünftigen Vermieter ist klar, dass auch das keine Sicherheit ist, denn durch den Kauf eines Autos oder einer eigenen Wohnung, wäre das Vermögen schnell anderweitig untergebracht.

Auf keinen Fall die Kontoauszüge vorzeigen, das geht den Vermieter überhaupt nichts an.

@fragnet2010

Na und? Wenn man eine Wohnung haben will und dem Vermieter Stories auftischt, ist es nicht verkehrt, ihm das auch zu belegen. Was steht schon Schlimmes auf einem Kontoauszug? Der Vermieter darf damit auch nicht hausieren gehen. Wer solche Angaben verlangt, wie Vermieter das im Allgemeinen tun, hat darüber auch Stillschweigen zu bewahren. Das darf man voraus setzen oder aber den Vermieter direkt verpflichten. Der hängt doch nirgends einen Zettel aus, wo der Kontostand des evtl. neuen Mieters drauf steht.

Eine zusätzliche Bürgschaft zusätzlich zu dem Hinterlegen einer Kaution ist nicht statthaft, weil es eine sogenannte Übersicherung ist. Das heißt, ihr braucht – und solltet auch nicht! – eine Bürgschaft hinterlegen. Natürlich solltet ihr auch dem Vermieter nicht im Einzelnen nachweisen, wie groß euer Vermögen ist. Das geht ihn überhaupt nichts an!

Durch den/die Einkommensnachweis(e), womöglich die geforderte Schufaauskunft und die Hinterlegung der Mietkaution in Höhe von drei Nettomonatsmieten habt ihr dem Vermieter nachgewiesen, dass ihr die Miete pünktlich und vollständig tragen könnt. 650 Euro zu zweit ist ja auch keine hohe Miete.

Da ich aber noch über hohe finanzielle Rücklagen verfüge, diese aber natürlich dem Vermieter noch nicht bekanntgegeben habe, frage ich mich, ob dies mit einer Bürge gleichzusetzen ist?

Nein - ist es nicht. Und darauf wird sich ein Vermieter, der wie hier eine Bürgschaft fordert - erfahrungsgemäß nicht einlassen.

Danke für Ihre Antwort