Gibt es finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende, trotz Kreditabzahlung für ein Eigenheim?

6 Antworten

auch alg 2 kann man kriegen, wenn das Haus nicht zu gross ist, allerdings wird dann anstelle der Miete nicht die Abzahlung übernommen, nur die Zinsen selbst, da man mit Sozialleistungen kein Eigentum gewinnen darf. Mit dem Satz für dich und dein Kind wirst du wohl schwer den Rest zahlen können und es wird dann wohl zu Problemen bei der Bank kommen. Du solltest daher am besten so schnell es geht wieder arbeiten gehen

Alg 2 zahlt auch keine Zuschüsse an Alleinerziehende, sondern an Bedürftige im Allgemeinen. Der (ehemalige) Partner muss aber auch Unterhalt für das Kind und auch für dich zahlen, das ist eh vorrangig, wenn er genug verdient. Darauf verzichten geht nicht.

Direkt nach der Geburt ist der Vater/Erzeuger des Kindes auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet. Nicht nur dem Kind.

Erst wenn das ausgeschöpft ist, kann man an staatliche Hilfen denken.

So ganz OHNE Partner, wird frau ja kein Kind bekommen können. Nach neustem Recht ist der Partner auch der Mutter, in den ersten 3 Jahren unterhaltspflichtig und dem Kind sowieso, bis es auf eigenen Beinen stehen kann.

Somit wird erst der Partner seinen Pflichten nachkommen müssen, bevor man öffentliche Gelder beantragen kann!

sollte aufgrund von elterngeldbezug und kindergeld immer noch zu wenig einkommen sein, kann ein antrag auf alg2 beantragt werden. allerdings wird nicht die kreditrate für das haus übernommen, sondern nur der zinsbetrag. das heißt die differenz muss aus der regelleistung bezahlt werden.

vielleicht hilft hier einfach teilzeit arbeiten zu gehen.

Falls die Bank von eienr Verschlechterung Ihrer persönlichen (budjetschädlicher Familienzuwachs) oder Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen erfährt, wäre dies gemäß den Vereinbarungen im Kreditvertag ein Grund, den Kredit frislos zu kündigen und im gleichen Zuge die Sicherheiten fällig zu stellen. Die Folge wäre dann die Zwnagsversteigerung des Pfandobjektes! Planen Sie folglich lieber solche Alleingänge sehr sorgsam!

Hier lauert der Feind in der Bank und weniger im Sozialamt!

Schwachsinn.

Die Geburt eines Kindes stellt keinen wichtigen Grund dar einen Kreditvertrag zu kündigen. Sowas würde vor jedem Gericht scheitern. Da kann die Bank sowas auch gern 100 mal in den Vertrag stehen haben.

Die Raten tatsächlich nicht mehr zu zahlen, dass ist ein Problem.

@5432112345

Wenn man gerade einen Kredit für ein Eigenheim (kleine DHH) abzahlt und
sich für ein Kind (auch ohne die Unterstützung) des Partners
entscheidet, 

Hier liegen die geschilderten  Fakten ein klein wenig anders, als das man die Geburt eines Kindes unproblematisch im Sinne eienr Verschlechterung der wirtschaftlichen wie auch der persönlichen Verhältnisse sehen dürfte! - Von Schwachsinn könnte die Rede sein, wenn sie dies nicht sehr gründlich bedenkt! - Die vorgestellte "Familienplanung" wird eine finanzielle Katastrophe einläuten! - Da kann die Fragestellerin absolut sicher sein!

@schelm1

Das mag sein, dennoch wird die Bank nicht einfach, weil sie von  "budgetschädlichen Zuwachses" erfährt, kündigen können.
Es muss eine wesentliche Verschlechterung nachgewiesen werden und die Kosten, die ein Kind verursacht, und schon gar nicht das Kind selbst, können eine solche wesentliche Verschlechterung begründen.
Ein Indiz für eine tasächliche, wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse wäre die Nichtzahlung von Raten und hier würden sich ganz andere Kündigungsgründe ergeben.

Dennoch war Ihre Aussage:
Kind = Bank hat Kündigungsgrund
und nicht
Kind -> evtl. finanzielle Schwierigkeiten -> Raten werden evtl. nicht gezahlt -> dann hat die Bank einen Kündigungsgrund (und dieser ist nicht das Kind)

@5432112345

Das mag sein,

Nichts mag sein!

"Sie können Ihre Uhr danach stellen", dass diese Fianzierung bei der vorgestellten Situation der Familienplanung kracht! - Das lehrt die Erfahrung! schon alleine deshalb, weil da ein gehörnter Ehemann herumgeistert!