Finanzanlagen, wie buchen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind höchstens zu ihren Anschaffungskosten zu bilanzieren. Werterhöhungen dürfen nur erfasst werden, wenn sie realisiert (z.B. durch Verkauf) sind.

In dem Fall handelt es sich um stille Reserven - gut für das Unternehmen, eine Buchung gibt es aber dazu nicht.

Wenn die ursprünglichen Anschaffungskosten 60.000 oder mehr betragen haben und es im Vorfeld eine Teilwertabschreibung auf die 30.000 gab - ist eine Wertkorrektur (Zuschreibung bis maximal auf die historischen Anschaffungskosten) vorzunehmen.

Wenn es um so einen Sachverhalt geht würde man die Differenz als Ertrag buchen: Wertpapiere des AV 30.000 an Erträge aus Zuschreibungen des Sachanlagevermögens 30.000

@Steuerbaer

Super, sehr hilfreich.Ich hätte noch eine Frage und zwar geht es um folgendes:

Im Vorläufigen Abschluss sind planmäßige Abschreibungen eines Gebäudes schon erfasst. Der Wert des Gebäudes beträgt am 31.12 2015 noch 45.000€. Die Restnutzungsdauer des linear abgeschriebenen Gebäudes beträgt 10 Jahre. Wie wäre das jetzt zu buchen?

Ich hätte jetzt so gebucht: Abschreibung an Gebäude

Aber wie ich die Beträge dazu ausrechne weiß ich nicht, auch nicht welche Vorschriften ich beachten muss. Vielen Dank

@Keypo

Der Buchungssatz ist korrekt. Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht zu Wohnzwecken dienen werden jährlich mit 3% der ursprünglichen Anschaffungskosten abgeschrieben § 7 (4) Nr. 1 EStG