Finanzamt verlangt EWR/EU-Bescheinigung, Ehefrau gibt mir diese nicht - was tun?

3 Antworten

Ich würde mich an deiner Stelle an dein zuständiges Finanzamt wenden, denn dort sind die Experten, und sicherlich haben sie solche Fälle schon häufiger erlebt.

Manchmal haben auch Beamte einen gewissen Handlungsspielraum....

Die Einkommensteuererklärung macht man nicht nach Steuerklassen. Die Steuerklasse hat nur Bedeutung für den Lohnsteuerabzug.

Nach den bei Dir geschilderten Verhältnissen scheint es so zu sein, dass Ihr dauernd getrennt lebt. Also ist für Dich für den Lohnsteuerabzug in 2016 die Steuerklasse I richtig (Höhe wie Steuerklasse IV).

In der Einkommensteuererklärung wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung für einen Tag im Jahr vorgelegen haben. Danach wird dann veranlagt.

Vielleicht noch kurz eine Erweiterung: Leider hatten wir es versäumt die Steuererklärungen zu machen und haben letztens 2012, 2013 und 2014 "erklärt". Das war vor etwa 1 Monat - da haben wir auch friedliebend beide es unterzeichnet.
Wir führen (leider) eine Fern-Ehe - was wohl auch ein Konfliktgrund ist. Aber zurück zum Ausgangspunkt:
Partnerschaftlich gesehen sind wir (bis auf die letzten Wochen) nicht getrennt lebend - nur organisatorisch.
Hat das eine Bedeutung?

@HenKal

Dann steht Euch die Zusammenveranlagung zu. Die Frage ist, wo ist Eure Ehewohnung?

Dann muss man rechnen, was die günstigste Lösung ist. u. U. könnte einer von Euch, der in dem Land arbeitet, wo nicht die Ehewohnung ist, dort eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen. Dann gibt es keinen Lohnsteuerabzug und man zahlt im Land der Ehewohnung. Ist alles eine Rechenaufgabe

@wfwbinder

Hallo! Das habe ich jetzt ehrlich gesagt nicht verstanden. Wir hatten uns geeinigt, dass wir eigentlich in Deutschland leben, dies also wohl die Ehewohnung ist (egal ob es sich nun lohnt oder nicht). 
Was soll ich jetzt wegen der (zur Zeit nicht auftreibbaren) EU/EWR-Bescheinigung machen? Finanzamt die Situation schildern und auf Verständnis hoffen?

Zerstritten: 4/4

Hört sich eher nach dauernd getrennt lebend an, daher ist St.Kl. 3 für den Ehemann falsch, richtig wäre St.Kl. 1.