Finanzamt lehnt Fahrt zum Studium ab?
Hallo, habe meine Steuererklärung für 2018 gemacht.
Ich arbeite vollzeit und mache derzeit ein berufsbegleitendes Studium.
2 mal die Woche gehe ich Abends zu den Vorlesungen. In meiner Steuererklärung habe ich angegeben das ich in 20018 ca 80 mal zu den Vorlesungen gegangen bin und diese Fahrten absetzen möchte. Das heißt für die Tage an denen ich Vorlesung hatte 2 mal 50 Kilometer, ansonsten 1mal (wo ich normal zur Arbeit fahre)
nun hat das FA gesagt, das Sie nur die Samstage berücksichtigen, da mein Studienort und mein Arbeitsort in der selben Stadt ist. Aber ich kann doch dennoch den Weg von der Hochschule bis nach Hause absetzen, da das Studium nichts mit meiner Arbeit zu tun hat sondern ich das Privat mache und selber bezahle. Kennt jemand die Rechtslage?
4 Antworten
2 mal die Woche gehe ich Abends zu den Vorlesungen. In meiner Steuererklärung habe ich angegeben das ich in 20018 ca 80 mal zu den Vorlesungen gegangen bin und diese Fahrten absetzen möchte. Das heißt für die Tage an denen ich Vorlesung hatte 2 mal 50 Kilometer, ansonsten 1mal (wo ich normal zur Arbeit fahre)
Und das ist nicht zulässig. Wenn du an diesen Tagen sowieso zur Arbeit in denselben Ort gefahren bist, ist dennoch nur 1 Fahrt anrechenbar.
nun hat das FA gesagt, das Sie nur die Samstage berücksichtigen, da mein Studienort und mein Arbeitsort in der selben Stadt ist.
Ebent.
Aber ich kann doch dennoch den Weg von der Hochschule bis nach Hause absetzen,
Nein. Erstattungsfähig wäre nur der Weg zur HS, aber der ist ja schon durch die Arbeit am selben Tag und Ort aufgebraucht.
Das wäre eher eine Frage für den StB. Hier wäre zudem m.E. zu klären, ob es sich um ein Erst- oder ein Zweitstudium handelt, denn da ist die steuerliche Behandlung unterschiedlich. Zudem sei auf das Urteil des BFH verwiesen, AZ III R 64/11:
Demzufolge stellt die HS keine zweite Betriebsstätte dar, und insofern sind die Fahrtkosten über die Pauschale von € 0,30 / km abzurechnen.
Weil letztes Jahr wurde das bei mir so anerkannt nur dieses Jahr wollte das FA mal einen Nachweis den ich nie erbringen musste.
Dann ist es dem FA vorher nur nicht aufgefallen.
Und ich hab bisher oft gehört das man an Vorlesungstagen den Weg 2 mal absetzen kann
Aber nicht übe die Pauschale, sondern über die Aufstellung der tatsächlich gefahrenen km.
Grundsätzlich richtig - aber:
es handelt sich hier um 2 erste Tätigkeitsstätten - hier muß die Sonderreglung für Mehrfachbeschäftigte berücksichtigt werden (siehe meinen Beitrag).
Völlig korrekt. Aber der Nachweis der tatsächlich zurückgelegten km obliegt dem Steuerpflichtigen, ggfs. mittels makellosem Fahrtenbuches. Ohne Fahrtenbuch hat der OP hier m.E. keine Chance, einen höheren Wert für die Werbungskosten geltend zu machen.
B ei Fahrtkosten zählt immer nur der einfache Weg. Nie hin und rück.
Und ein und dieselbe Strecke lässt sich auch nicht doppelt absetzen.
Aber ich kann doch dennoch den Weg von der Hochschule bis nach Hause absetzen
Das sowieso nicht. Bei den Fahrtkosten zählt eh nur der einfache Weg.
Lass den Arbeitsweg weg, ist für dich günstiger. Dann Widerspruch wenns nicht anerkannt wird.
Naja dann ist aber statt Arbeitsweg 50 Kilometer der HS weg 50 Km die pauschale ist der selbe macht ja keinen Unterschied oder ?
Zur ersten Tätigkeitsstätte kann man nur einfache Strecke pauschalisieren. Zur HS Hin - und Rückweg.
Ja eben und ich habe für 1. Tätigkeitstrecke angegeben und für HS einen Weg nur somit insgesamt hin und Rückweg dann macht es ja keinen Unterschied oder ?
macht rein formell schon einen Unterschied, Finanzamt sind nicht unsere Freunde und basteln sich das so wie sie es wollen. Ich würde Steuererklärung daher ändern und dann auch widersprechen , wenn FA das nicht so sieht.
Danke für die Antwort. Bist du vom Fach? Weil letztes Jahr wurde das bei mir so anerkannt nur dieses Jahr wollte das FA mal einen Nachweis den ich nie erbringen musste. Und ich hab bisher oft gehört das man an Vorlesungstagen den Weg 2 mal absetzen kann.