Filme während der Fahrt schauen - Strafe? Punkte? Probezeit?
Ich habe in meinem Fahrzeug ein Einbaunavi. Das Parking Kabel habe ich überbrückt, also kann ich filme unterwegs schauen. Klar, versicherungstechnisch eine Grauzone. Aber mir geht es darum, ob man, wenn man von der Polizei beim Film schauen fährend der Fahrt erwischt wird. Bekommt man da eine Geldstrafe, Punkte oder ist die Probezeit gefährdet?
Das Gerät wird während der Fahrt nicht bedient.
2 Antworten
Solange Du nicht nachweislich deswegen auffällig wirst, z.B. Schlangenlinien, Missachtung der Vorfahrt etc. kann dir niemand etwas.
Aber aus Eigeninteresse solltest Du dies vermeiden dich dadurch während der Fahrt ablenken zu lassen, zu schnell passiert etwas aufgrund Unachtsamkeit.
Woher weißt du das?
Woher weiß ich was ?
Wenn eine Streife an mir vorbeifährt und einen Film laufen sieht...?
Da dies nicht verboten ist, ist denen das egal, solange wie bereits erwähnt keine Fahrfehler durch Ablenkung dadurch entstehen.
Ich meine damit, wie kannst du diese Aussage belegen? Bist du Polizist, Anwalt. Sicheres Hintergrundwissen?
Ich meine damit, wie kannst du diese Aussage belegen?
Umgekehrt würde ein Schuh daraus, ich kann dir nur belegen was der Gesetzgeber explizit verbietet.
Eine Freischaltung der freiwilligen Blockierung der Filmfunktion der Fahrzeughersteller ist nicht verboten.
Verboten ist Ablenkung dadurch beim Fahren, dies fällt aber leider erst auf durch Fahrfehler oder wenn etwas passiert ist.
Die Überschrift finde ich schon krass.
"Video schauen bei der Autofahrt kann Versicherungsschutz kosten" ???
Meine Überschrift wäre:
"Video schauen bei der Autofahrt kann LEBEN kosten"
Video schauen bei der Autofahrt kann LEBEN kosten
Allein Autofahren kann Leben kosten, Ablenkung erhöht das Risiko aber ungemein.
Was heißt denn jetzt: "Wer gegen den Passus verstößt, muss nach Einschätzung der Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen zumindest mit einem Verwarngeld oder gar mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. «Allerdings ist der Verstoß im Bußgeldkatalog nicht explizit genannt», sagte Mielchen. Doch könne ein Fahrzeug mit für die Fahrt freigeschalteter DVD-Funktion im Sinne der StVO als «nicht vorschriftsmäßig» gewertet werden, was den Punkt als Strafe zur Folge hätte."
Kann, kann kann. Wie ist es denn jetzt? Die konkrete Sachlage. PS: Ich schaue die Filme während der Fahrt nicht, nur meine Beifahrer.
Ich schaue die Filme während der Fahrt nicht, nur meine Beifahrer.
Dann soll er sich gefälligst auf die Rückbank setzen!
Ich hatte in einer Antwort geschrieben, dass
er demnächst wird erklären müssen, dass er ein Kind überfahren hat, weil der Film gerade so spannend war.
Diese Antwort - die ich hier absichtlich wiederhole und bekräftige - wurde vom Support gelöscht.
Ich würde gerne erfahren, mit welcher Begründung.
Hättet Ihr da eine Idee?
Hallo @Oubyi,
ich kann es mir auch nicht erklären.
Da der Satz jetzt immer noch dasteht, hake es doch einfach unter "Fehllöschung" ab. Kann doch jedem mal passieren.
Zum Thema, ich bin der festen Überzeugung, das die einschreitenden Beamten schon etwas finden werden, z.B. in § 1 oder § 23 StVO. Und sollte es vor Gericht gehen, wird auch der Richter mitziehen.
Die Technik geht immer weiter, und gleichzeitig können die Vorschriften nicht so schnell mitziehen. Ständige Änderungen / Erweiterungen sind nicht so schnell machbar.
Aber, sollten sich Fälle dieser Art häufen, wird auch der Gesetzgeber nachziehen (müssen).
Gruß
Woher weißt du das? Wenn eine Streife an mir vorbeifährt und einen Film laufen sieht...?