FFahrdienst oder Fahrerservice?
Hallo, ich bin Aktuell dabei mir ein Kleingewerbe/Nebengewerbe aufzubauen, in welchem ich einen Fahrservice anbiete. Es fallen Aufträge an, wie: Umzugsfahrten, Auslieferungen, Entsorgungen und noch ein paar weitere. Mich Interessiert nun folgendes: 1. darf ich in meinem "Firmenname" den Begriff Fahrdienst nutzen? 2. Ist es zulässig die Stadt in den Namen einzubauen?
Nachname Stadt
z.B. Bosshammer Fahrdeinst Recklinghausen
- Habt Ihr vielleicht noch ein Paar Tipps, bzw Anregungen, oder meint Ihr ich kann das so stehen lassen? Nachname: Bosshammer Stadt wo ich Lebe Recklinghausen
2 Antworten
Wenn du das Gewerbe als Einzelunternehmen anmeldest, dann heißt die Firma so wie DU ! Es gibt keinen Firmennamen. Es wird auch kein Firmenname in die Gewerbeanzeige eingetragen. Im Tagesgeschäft kannst du aber jeden Fantasienamen nutzen, solange du nict Namensrechte Dritter verletzt.
Wenn du im Netz deine Dienste anbietest, bist du aber gemäß § 5 TMG verpflichtet, ein Impressum mit deinem echten Namen annzugeben.
Bei dem Begriff Fahrdienst besteht übrigens die Gefahr, dass man dir gewerbliche Personenbeförderung unterstellt. Dafür brauchst du einen Personenbeförderungsschein ! Nenn es doch lieber "Kleintransporte, Umzugs- und Lieferservice".
Vielen Dank für eure Antworten, ganz besonders dir Geochelone! Wegen dem Fahrdienst, das war auch meine Befürchtung. Ich habe zwar den Beförderungsschein, sogar eine Fahrerkarte für den Personenverkehr, jedoch keinen Unternehmerschein, da dieser mir derzeit noch zu teuer ist.
Ich habe mich nun für "Bosshammer-Fahrerservice-Recklinghausen" Entschieden :-)
Das wird dir bei der Gewerbeanmeldung gesagt, ob das geht, das kann örtlich unterschiedlich sein. Du kannst ja bei dem zuständigen Amt mal nachfragen.
ob das geht, das kann örtlich unterschiedlich sein.
Nein, die Gewerbeordnung (GewO) ist Bundesrecht.