Feuerzeug (JUGENDSCHUTZGESETZ)

7 Antworten

Feuwerzeuge kannst du kaufen wie du willst. Ob es dir der Verkäufer gibt entscheidet er natürlich selber.

Komische Sache. Im Jugendschutzgesetz steht nichts, Aber bei uns im Lidl bekommst Du keins.

Feuerzeuge braucht man idR zum Rauchen oder Feuerwerk anmachen. Da beides ab 18 ist, verkaufen viele keine Feuerzeuge unter 16/18.

Zum Verkauf von Feuerzeugen gibt es keine Einschränkungen. Du kannst problemlos in einen Laden gehen und einen kaufen.

Nein, weder das JuSchG noch ein anderes Gesetz reguliert die Abgabe und den Verkauf von Feuerzeugen auf Bundesebene.

Auf Landesebene kennt lediglich das Bundesland Bayern ein Abgabe bzw. Verkaufsverbot von Zündhölzern und Feuerzeugen an Kinder unter 12 Jahre (§ 6 Verordnung über die Verhütung von Bränden)

Jedoch entscheiden sich einige Supermarktketten oder Kaufhäuser eigene freiwillige Beschränkungen einzuführen. "Rewe" verkauft beispielweise keine Feuerzeuge, und Zündhölzer an Personen unter 16 Jahren. Die Kette T€di (1 € Diskounter) verkauft keine Feuerzeuge und Zündhölzer an Personen unter 18 Jahren (kann jedoch vareieren).

Wie gesagt es empfiehlt sich vorher eine/n Kassierer/in oder Angestellte/n zu Fragen, da man sich da nie sicher sein kann.

Lg, Anduri87

Für den Verkauf von Feuerzeugen gibt es keine gesetzlichen Beschränkungen. Jeder Händler kann selbst entscheiden, wem er was verkauft.