Feuerwerk versenden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz unabhängig von der Versandproblematik ist bereits das Überlassen ein Problem. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nämlich nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden (außer es wäre ein Sonntag dabei, dann aber dem 28. Dezember). Dazu zählen natürlich auch Gewinnspiele.

Der Gewinner bräuchte also vorab eine Ausnahmgenehmigung der zuständigen Behörde, damit Du ihm den Gewinn überhaupt aushändigen darfst, oder Du mußt die Ware bis zum 28.12. aufbewahren.

Der Versand hat, wie bereits schon angesprochen wurde, als Gefahrgut in einem zugelassenen Gefahrgutkarton, mit entsprechender Kennzeichnung durch eine Gefahrgutspedition zu erfolgen.

Mein Tipp für Dich wäre deshalb, einfach einen Gutschein für einen großen Feuerwerks-Online-Shop zu verschenken, den der Gewinner dann an Silvester einlösen kann. Damit entgehst Du dann jeglicher Problematik und mußt Dich mit diesen Problemen gar nicht weiter beschäftigen.

Grundsätzlich nein. Die Post verbietet den Versand solcher Güter im normalen postbetrieb.

Klasse II Feuerwerk (neuerdings Kategorie II) ist auf jeden Fall in Lagergruppe 1.4G einzuordnen. Deswegen kann und muss der Versand über eine entsprechende Spedition mit EX Fahrzeug und Fahrer mit ADR Schein erfolgen. Der Lagergruppe 1.4S gehören meines Wissens nur Feuerwerkskörper der Klasse I (Kategorie I) an. Bei Privartransport im eigenen PKW nach Kleinmengenregelung geht es nach der sog. 1000er Regel. Feuerwerk der Lagergruppe 1.4G haben den Multiplikator 3 (Also z.B 5kg Nettoexplosivmasse x 3 = 15 Punkte) Man kann also 333kg Lagergruppe 1.4G im PKW oder Anhänger transportieren. Mitgeführt werden müssen 1 Taschenlampe (nicht aus Metall) 1 Warnweste pro Insasse 2 kg Feuerlöscher, Sicherheitsdatenblatt und Warenbegleitschein. Sollte mir ein Fehler unterlaufen sein, korrigiert mich bitte

glaub nicht, weil das entzündlich ist und du eine privat person bist und keine firma, die also einen grund hätte