Feuerwerk aus den Staaten importieren?

3 Antworten

Es gibt schon eine legale Möglichkeit, aber diese kostet erstens einen hohen dreistelligen Betrag an Frachtkosten und eine Menge bürokratischen Aufwand und zweitens setzt sie voraus, dass die Artikel über eine CE-Zertifizierung und eine BAM-Identifikationsnummer verfügen. Das ist bei Artikeln aus den USA nicht zu erwarten. Die Artikel dürften also nur zum Zwecke der Zertifizierung nach Deutschland eingeführt, aber nicht verkauft oder verwendet werden. Du solltest diese Artikel also besser bei einem deutschen Händler kaufen der das alles für Dich erledigt hat.

Davon kann ich nur abraten. Wenn es sich um Feuerwerkskörper handelt, die Stoffe beinhalten, die in Deutschland verboten sind, und die Zöllner die in die Finger bekommen, dann bist du als Empfänger mit der gleichen Strafe dran, als hättest du sie selbst importiert. Das fängt schon damit an, dass die Sendung als Sprengstoff klassifiziert sein muss (also diese vielen kleinen lustigen Bildchen mit explodierenden Dingen). Fehlen diese Merkmale, bist du dran wegen Illegaler Einfuhr von Sprengstoff. Findet man in den Sprengkörpern Sprengstoff, der hier auf dem Index steht, bist du dran wegen illegaler Einfuhr von verbotenem Sprengstoff. Steht diese Kennzeichnung nicht auf dem Paket, und entdeckt der Sprengstoffspürhund des Zolls dieses "harmlose" Paket, dann kommt noch ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht gem. Gefahrgutverordnung dazu. Na denn viel Spaß!

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html


Feuerwerkskörper sind als Gefahrgut vom normalen Postversand ausgeschlossen und unterliegen den speziellen Versand- und Transportvorschriften des Gefahrgutrechtes. Im Falle eines Versandes sollte daher unbedingt bei der Post oder bei dem beauftragten Frachtführer Erkundigungen eingeholt werden.

Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen oder BAM-Kennzeichnung) versehen sein müssen, fehlt bei eingeführten Waren oftmals eine derartige Zulassung.

Es gilt Folgendes:

  • Feuerwerkskörper sind bei derEinfuhr stets an der Zollstelle anzumelden,
  • die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet,
  • eingeführte, nicht zugelassene Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt; Freimengen werden nicht gewährt,
  • Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden,
  • Minderjährigen ist der Umgang mit Feuerwerk der Kategorie 2, 3 und 4 nicht gestattet, sie dürfen daher auch kein Feuerwerk einführen,
  • Kauf - und somit auch Einfuhren - von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 28. bzw. 29. bis 31. Dezember zulässig.

Vergiss' es!