Feuerwehrauto anhalten!?

10 Antworten

Nein!

In Deutschland gilt: Fahrzeuge die unter Blaulicht usw. Fahren dürfen gesetzlich nicht belangt werden. Das gilt allerdings nur wenn sie beweisen können das sie zu einem Einsatz gerufen wurden sind.

Nein. Die StVO wird für die Feuerwehr im Einsatz außer Kraft gesetzt in vielen Bereichen.

NÖ, auch für die Einsatzfahrzeuge gilt die STVO, Diese bestitzen lediglich Sonderrechte. z.B. Rote Ampel, Sie dürfen diese nicht so ohne weiteres ohne die erforderliche Sorgfalt zu achten überfahren. Bei einem Unfall ist der Fahrzeugführer dran. Egal ob Feuerwehr, RTW NEF sowie Polizei

@peterobm

rote mpel ist wegerecht...sonderrecht ist "falsch" parken, und so ;-) (vereinfacht)

@peterobm

die Einsatzfahrzeuge, bzw. deren Fahrer sind von sämtlichen paragraphen der ordnung befreit, und danach ist alles weitere auslegungssache im bezug auf verhältnismäßigkeit.

@peterobm
NÖ, auch für die Einsatzfahrzeuge gilt die STVO,

Nein, gilt sie nicht, steht so in §35 der StVO:

"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Nein das darf sie nicht. Solange keine Verkersgefärdung besteht. Die Feuerwehr warnt die Verkersteilnehmer immer mit Martinshorn sodass sie sich darauf vorbereiten können.

Eher unwahrscheinlich

durch den Einsatz der Sonderrechte (welche nicht an Blaulicht und Horn gebunden sind) wird die Feuerwehr von der StvO komplett befreit und muss nur nochauf verhältnismäßiges Fahren achten ohne andere unnötig zu gefährden (§35). Somit könnte man auch darauf schliessen, dass ebenfalls §36 seine Gültigkeit verliert, obwohl dort Absatz 1 wieder sagt: "Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, [...]".

Was also letztendlich gilt ist etwas undurchsichtig und eine Grauzone würde ich mal sagen. Macht aber in der Realität auch nichts. Die Polizei wird ein Feuerwehrfahrzeug nicht grundlos anhalten und die Feuerwehr wird nicht weiterfahren, wenn die Polizei sie stoppen will.